Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin lehnt die geplante Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Grundlage polizeilicher Verdachtsmomente entschieden ab und fordert, das Berliner Vorhaben nicht umzusetzen.
Nach den bisher bekannt gewordenen Informationen sollen ab April Polizeidienstkräfte Personen mit auffälligem Verhalten melden. Diese Hinweise sollen innerhalb der Polizei bewertet und in weiteren Schritten vertieft analysiert werden, um schwere Gewalttaten frühzeitig zu verhindern.
Der Schutz vor schweren Straftaten ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Daraus darf jedoch nicht folgen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen allein aufgrund von Krisen, Auffälligkeiten oder wiederholten Polizeikontakten in sicherheitsbehördliche Verfahren geraten.
Psychische Erkrankung darf nicht mit Gefährlichkeit gleichgesetzt werden
Die Annahme, psychische Erkrankung lasse sich als Hinweis auf spätere schwere Gewalt nutzen, ist fachlich nicht tragfähig. Psychisch erkrankte Menschen haben kein höheres Gewaltpotenzial. Im Gegenteil, sie sind vielmehr häufig selbst von Gewalt, Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Darauf weist auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde seit Jahren hin.
Gerade nach schweren Gewalttaten wird häufig vorschnell ein Zusammenhang mit psychischer Erkrankung hergestellt. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch meist, dass psychische Erkrankungen nur selten ursächlich sind.
Ein Verfahren, das psychische Auffälligkeit zum Ausgangspunkt polizeilicher Risikobewertung macht, verstärkt bestehende Vorurteile und vertieft die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen.
Fachliche Bewertung gehört nicht in polizeiliche Strukturen
Die Einschätzung psychischer Krisen, auffälligen Verhaltens und möglicher Risiken erfordert medizinische, psychiatrische und psychosoziale Fachkenntnis.
Nach bisherigem Stand soll die Bewertung jedoch im Wesentlichen innerhalb polizeilicher Strukturen erfolgen. Damit droht eine Vermischung von Gefahrenabwehr und fachlicher Einschätzung psychischer Zustände.
Selbstvertretungsorganisationen psychisch erkrankter Menschen und psychiatrische Fachverbände kritisieren seit langem, dass Hilfebedarf zu oft als Sicherheitsproblem behandelt wird. Wo Unterstützung fehlt, wird Polizei eingesetzt, obwohl Hilfe notwendig wäre.
Fehlende Transparenz bei Kriterien und Datenverarbeitung
Kurz vor dem geplanten Start bleiben wesentliche Fragen offen.
Bis heute ist nicht nachvollziehbar,
• nach welchen Kriterien Menschen gemeldet werden sollen,
• wie die Bewertung erfolgt,
• wer über weitere Schritte entscheidet.
Ebenso ungeklärt ist,
• welche Daten erhoben werden,
• welche Stellen Zugriff erhalten,
• ob Betroffene informiert werden,
• ob sie Widerspruch einlegen können
• und wann Daten gelöscht werden.
Gerade weil Begriffe wie auffälliges Verhalten oder Konflikte im sozialen Umfeld weit ausgelegt werden können, besteht die Gefahr von Fehlbewertungen und einer faktischen Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Verdacht.
Grundrechte und Menschenrechte müssen gewahrt bleiben
Ein solches Vorgehen berührt grundlegende Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet staatliche Stellen, Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung zu schützen, ihre Freiheit und Sicherheit gleichberechtigt zu gewährleisten und ihre volle Teilhabe sicherzustellen.
Maßnahmen, die psychisch erkrankte Menschen vorsorglich einer besonderen Beobachtung unterziehen, widersprechen diesen Grundsätzen – insbesondere dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 5 und dem Schutz der Privatsphäre nach Artikel 22.
Psychische Erkrankung darf nicht zum Anlass werden, Menschen präventiv in sicherheitsbehördliche Sonderkategorien einzuordnen.
Gewaltprävention braucht Hilfe statt Erfassung
Internationale Erfahrungen zeigen, dass schwere Eskalationen vor allem dort verhindert werden, wo Menschen frühzeitig Unterstützung erhalten und Behandlung nicht abbricht.
Besonders risikoreich sind Situationen, in denen mehrere Belastungen zusammenkommen, etwa Wohnungsverlust, Isolation, Armut, Arbeitslosigkeit oder Suchterkrankungen.
Notwendig sind deshalb:
• verlässliche ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Begleitung
• niedrigschwellige Krisenhilfe
• mobile multiprofessionelle Teams
• feste Ansprechpartner im sozialpsychiatrischen Hilfesystem
• enge Zusammenarbeit zwischen Kliniken, ambulanten Diensten, Krisenhilfe und sozialer Unterstützung.
Wenn Krisen eskalieren, müssen psychiatrische Fachkräfte an erster Stelle stehen. Polizeiliches Handeln kann nur ergänzend erfolgen und setzt entsprechende Schulung voraus.
Fazit
Eine polizeiliche Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Verdacht ist fachlich nicht geeignet und menschenrechtlich bedenklich. Berlin braucht keine sicherheitsbehördliche Sondererfassung, sondern verlässliche Hilfen, die Krisen frühzeitig auffangen und Eskalationen verhindern.
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