Stellungnahmen

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2026

Keine polizeiliche Erfassung psychisch kranker Menschen!

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin lehnt die geplante Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Grundlage polizeilicher Verdachtsmomente entschieden ab und fordert, das Berliner Vorhaben nicht umzusetzen.
Nach den bisher bekannt gewordenen Informationen sollen ab April Polizeidienstkräfte Personen mit auffälligem Verhalten melden. Diese Hinweise sollen innerhalb der Polizei bewertet und in weiteren Schritten vertieft analysiert werden, um schwere Gewalttaten frühzeitig zu verhindern.
Der Schutz vor schweren Straftaten ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Daraus darf jedoch nicht folgen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen allein aufgrund von Krisen, Auffälligkeiten oder wiederholten Polizeikontakten in sicherheitsbehördliche Verfahren geraten.

Psychische Erkrankung darf nicht mit Gefährlichkeit gleichgesetzt werden

Die Annahme, psychische Erkrankung lasse sich als Hinweis auf spätere schwere Gewalt nutzen, ist fachlich nicht tragfähig. Psychisch erkrankte Menschen haben kein höheres Gewaltpotenzial. Im Gegenteil, sie sind vielmehr häufig selbst von Gewalt, Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Darauf weist auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde seit Jahren hin.
Gerade nach schweren Gewalttaten wird häufig vorschnell ein Zusammenhang mit psychischer Erkrankung hergestellt. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch meist, dass psychische Erkrankungen nur selten ursächlich sind.
Ein Verfahren, das psychische Auffälligkeit zum Ausgangspunkt polizeilicher Risikobewertung macht, verstärkt bestehende Vorurteile und vertieft die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen.

Fachliche Bewertung gehört nicht in polizeiliche Strukturen

Die Einschätzung psychischer Krisen, auffälligen Verhaltens und möglicher Risiken erfordert medizinische, psychiatrische und psychosoziale Fachkenntnis.
Nach bisherigem Stand soll die Bewertung jedoch im Wesentlichen innerhalb polizeilicher Strukturen erfolgen. Damit droht eine Vermischung von Gefahrenabwehr und fachlicher Einschätzung psychischer Zustände.
Selbstvertretungsorganisationen psychisch erkrankter Menschen und psychiatrische Fachverbände kritisieren seit langem, dass Hilfebedarf zu oft als Sicherheitsproblem behandelt wird. Wo Unterstützung fehlt, wird Polizei eingesetzt, obwohl Hilfe notwendig wäre.

Fehlende Transparenz bei Kriterien und Datenverarbeitung

Kurz vor dem geplanten Start bleiben wesentliche Fragen offen.
Bis heute ist nicht nachvollziehbar,
• nach welchen Kriterien Menschen gemeldet werden sollen,
• wie die Bewertung erfolgt,
• wer über weitere Schritte entscheidet.
Ebenso ungeklärt ist,
• welche Daten erhoben werden,
• welche Stellen Zugriff erhalten,
• ob Betroffene informiert werden,
• ob sie Widerspruch einlegen können
• und wann Daten gelöscht werden.
Gerade weil Begriffe wie auffälliges Verhalten oder Konflikte im sozialen Umfeld weit ausgelegt werden können, besteht die Gefahr von Fehlbewertungen und einer faktischen Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Verdacht.

Grundrechte und Menschenrechte müssen gewahrt bleiben

Ein solches Vorgehen berührt grundlegende Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet staatliche Stellen, Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung zu schützen, ihre Freiheit und Sicherheit gleichberechtigt zu gewährleisten und ihre volle Teilhabe sicherzustellen.
Maßnahmen, die psychisch erkrankte Menschen vorsorglich einer besonderen Beobachtung unterziehen, widersprechen diesen Grundsätzen – insbesondere dem Diskriminierungsverbot nach Artikel 5 und dem Schutz der Privatsphäre nach Artikel 22.
Psychische Erkrankung darf nicht zum Anlass werden, Menschen präventiv in sicherheitsbehördliche Sonderkategorien einzuordnen.

Gewaltprävention braucht Hilfe statt Erfassung

Internationale Erfahrungen zeigen, dass schwere Eskalationen vor allem dort verhindert werden, wo Menschen frühzeitig Unterstützung erhalten und Behandlung nicht abbricht.
Besonders risikoreich sind Situationen, in denen mehrere Belastungen zusammenkommen, etwa Wohnungsverlust, Isolation, Armut, Arbeitslosigkeit oder Suchterkrankungen.

Notwendig sind deshalb:
• verlässliche ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Begleitung
• niedrigschwellige Krisenhilfe
• mobile multiprofessionelle Teams
• feste Ansprechpartner im sozialpsychiatrischen Hilfesystem
• enge Zusammenarbeit zwischen Kliniken, ambulanten Diensten, Krisenhilfe und sozialer Unterstützung.

Wenn Krisen eskalieren, müssen psychiatrische Fachkräfte an erster Stelle stehen. Polizeiliches Handeln kann nur ergänzend erfolgen und setzt entsprechende Schulung voraus.

Fazit
Eine polizeiliche Erfassung psychisch erkrankter Menschen auf Verdacht ist fachlich nicht geeignet und menschenrechtlich bedenklich. Berlin braucht keine sicherheitsbehördliche Sondererfassung, sondern verlässliche Hilfen, die Krisen frühzeitig auffangen und Eskalationen verhindern.

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Stellungnahme zur Fachlichen Weisung - Komplexleistung Persönliche Assistenz

Der am Beginn der Fachlichen Weisung ausgeführte historische Kontext der Persönlichen Assistenz ist nicht ganz korrekt dargestellt worden. Tatsächlich wurde die Persönliche Assistenz von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung der Vereinigten Staaten entwickelt. Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde die Idee nach Deutschland gebracht. Von Anfang an gab es die Möglichkeit, die Persönliche Assistenz im Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Modell zu organisieren oder durch einen Assistenzdienst in Anspruch zu nehmen. In Berlin wurde das erste Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Modell zum 1.07.1996 bewilligt.

Die Einschränkung des Personenkreises in der AV EH verstößt gegen Artikel 19 der UN BRK. Diese Einschränkung wurde erst mit Übergang der Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz auf den Träger der Eingliederungshilfe vorgenommen. Bedauerlicherweise wird auch die Möglichkeit, Bevollmächtigte für die Übernahme einzelner Aufgaben der behinderten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen einzusetzen, verhindert.

Die behinderten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gegenüber ihren Beschäftigten zur Einhaltung rechtlicher Regelungen des Arbeitsrechtes, des Datenschutzes und anderen verpflichtet. Als Beispiel für den Konflikt zwischen den Forderungen der Senatsverwaltung und den Verpflichtungen der behinderten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sei hier die Forderung nach Vorlage der Dienstpläne genannt.

Per Urteil wurde festgestellt, dass Angehörige Budgetassistenz für behinderte Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erbringen können. Die Frage, ob nahe Angehörige auch als Assistenten und Assistentinnen beschäftigt werden können, wurde bisher nicht gerichtlich überprüft.

Die Verpflichtung zur Wahl zwischen Flexibilitätszulage oder Rufbereitschaft ist laut juristischem Beistand der AG PA rechtswidrig. Gleiches gilt für die Festschreibung einer Obergrenze der Kosten des Lohnbüros. Auch die Festlegung der Obergrenze für Fortbildungen ist laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der individuellen Bedarfsermittlung widerspricht.

In der Eingliederungshilfe gilt die Pflicht zur Feststellung des individuellen Bedarfs gemäß § 29 Abs. 2 S.6 SGB IX. Dies gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe und alle Leistungsbestandteile.

Resümee

Trotz der genannten und der ungenannten Kritikpunkte (siehe Anmerkungen) begrüßt der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen mit seiner internen Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz, die Fachliche Weisung, weil
- die Persönlichen Assistenten und Assistentinnen im AGM in TV-L EG 5 eingruppiert und
- die Tarifanpassungen der Tabellenentgelte berücksichtigt werden.

Empfehlung:
Das Thema Budgetassistenz sollte unabhängig von der Fachlichen Weisung in Gesprächen zwischen Anbietern und dem Kostenträger besprochen werden.

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2025

Beendigung des LOTSE Projekts

Anschluss des Landesbeirats an die Stellungnahme der Landeskonferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Beendigung des Projekts LOTSE Berlin

Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen unterstützt die Stellungnahme der Landeskonferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Wir teilen die Besorgnis zu der Entscheidung die Beratungsstelle LOTSE Berlin zum 31. Dezember 2025 zu schließen und fordern den Senat auf die Versorgungssituation von Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf dringend zu verbessern und sicherzustellen.
Die drohenden Veränderungen bei den Leistungen zur Teilhabe lösen vielerorts Bestürzung und Sorge aus, da sie den eingeschlagenen Weg der Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen kennzeichnen. Wir rufen den Senat auf, die Interessen von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und die Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe nach der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben.

Berlin, 13. November 2025
Vorsitzenden-Team des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen

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Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Raum E 010