Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG)

Begriff

Unter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz regelt wer unter welchen Voraussetzungen Zugang auf die Informationen erhält.

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Quelle

Die aktuellen Gesetzestexte sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.