Indexreihen

Begriff

Mit Indexreihen sollen Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in zeitlicher Hinsicht erfasst werden. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben.

Handhabung beim Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ermittelt zur Zeit keine Indexreihen, da durch die jährliche Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Veröffentlichung der Ad hoc Marktreports bereits eine zeitliche Darstellung des Immobilienmarktes erreicht wird.

Quelle

Die Indexreihen werden im § 18 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.

Onlineabruf Ad hoc Marktreport

Über GAA Online können Sie die Ad hoc Marktreports online abrufen.