Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)

Vollständige Bezeichnung

Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten.

Begriff

In der ehemaligen DDR wurden Bodenflächen zum Aufstellen von Garagen sowie zu Erholungs- und Freizeitzwecken den Bürgern über sogenannte Nutzungsverträge zur Verfügung gestellt. Hierbei wurden nur geringe Entgelte für die Nutzung dieser Bodenflächen vereinbart. Die durch die Wiedervereinigung veränderten Rahmenbedingungen machten eine Anpassung der Nutzungsentgelte erforderlich (siehe auch Art. 232 § 4 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Die Nutzungsentgeltverordnung ermöglichte eine Anhebung der Nutzungsentgelte auf das ortsübliche Entgelt für vergleichbar genutzte Bodenflächen in mehreren Erhöhungsschritten. Durch § 6 und 7 wird der Gutachterausschuss in die Auskunftserteilung und der Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgeltes eingebunden.

Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung verliert diese Verordnung langsam ihre Bedeutung, da die meisten Nutzungsentgelte zwischenzeitlich angepasst wurden.

Quelle

Den aktuellen Verordnungstext sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.