Pressemitteilung: Einziehungsverfahren gegen mutmaßliche Geldkurierin beantragt

Pressemitteilung vom 09.01.2024

Eine inzwischen 37-Jährige wusste sich mutmaßlich im März 2022 nicht mehr anders zu helfen, als sich von sich aus an die Polizei zu wenden und so auf ihre Fährte zu setzen. Den Beamten soll sie damals berichtet haben, dass sie schon mehrfach in einer Hose in ihrem Reisegepäck versteckt jeweils 250.000 Euro in die Türkei geschmuggelt habe. Der letzte geplante Transport sei aber gescheitert, da zuvor – als das Geld schon bei ihr war – zwei unbekannte Täter dieses Geld zielgerichtet als angebliche Polizisten beschlagnahmt hätten. Daher informierte sie nun selbst die Polizei und offenbarte die Geschichte.

Da bei dieser Gelegenheit bei ihr 1.000 Euro Bargeld gefunden wurden, deren Herkunft die Frau nicht überzeugend erklären konnte, hat die Staatsanwaltschaft nun eine Antragsschrift im selbständigen Einziehungsverfahren beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht.

Ziel dieses Verfahrens ist die Einziehung des mutmaßlich aus inkriminierten Quellen stammenden Geldes. Denn woher das Geld stammt und ob diesem eine mögliche Straftat der 37-Jährigen selbst, beispielsweise Geldwäsche, zugrunde liegt, bleibt unklar. Jedenfalls könnte eine entsprechende Straftat nicht hinreichend konkretisiert werden, so dass ein zu einer Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht nicht anzunehmen ist. Umgekehrt liegen aber keine Anhaltspunkte für einen legalen Besitz des Geldes vor.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher