Sexuelle Gefälligkeiten gegen vertrauliche Informationen? – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 27.04.2023

Ein zur Tatzeit 51‑jähriger Leiter eines Teams einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll einer 29‑Jährigen vertrauliche Informationen für einen Rechtsstreit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegeben haben. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen ihn u. a. wegen Bestechlichkeit und Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen und gegen sie wegen Anstiftung dazu, sowie Bestechung jeweils in drei Fällen zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Zwischen Juli 2020 und Januar 2021 habe der 51‑Jährige als Leiter des Qualitätsteams einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das BMG beim Kauf persönlicher Schutzausrüstung, beispielsweise Atemschutzmasken, beraten. In diesem Zeitraum kam es zu mehreren Treffen mit der 29‑jährigen geschäftsführenden Gesellschafterin einer GmbH, die einen Zivilrechtsstreit gegen das BMG wegen Verträgen über die Lieferung von Atemschutzmasken geführt haben soll.

Bei einem Treffen Anfang Juli 2020 habe der Angeschuldigte der 29‑Jährigen das Angebot zur gemacht, ihr bei dem Rechtsstreit mit dem BMG im Austausch für sexuelle Gefälligkeiten zu helfen. Es sei dann zu mehreren Treffen mit jedenfalls körperlichen Annäherungen gekommen und die Frau habe aufreizende Bilder übersandt. Im Anschluss habe ihr der 51‑Jährige beispielsweise interne Prüfberichte zukommen lassen.

Im Januar 2021 habe die Angeschuldigte den Mann versucht einzuspannen, um einen erneuten Vertrag über den Kauf von Atemschutzmasken mit dem BMG zu bekommen; laut Anklage in der Hoffnung, der Mann würde seinen Einfluss als Berater geltend machen.