Pressemitteilung: Berufssoldatin als DJane? – Anklageerhebung wegen Gehorsamsverweigerung

Pressemitteilung vom 08.12.2022

Gegen eine 27‑jährige Berufssoldatin, die – wie es in der Anklage heißt – als „Musikabspielerin (sog. ‚DJane‘)“ – gearbeitet haben soll, obwohl sie krankgeschrieben und ihr die Ausübung einer Nebentätigkeit verboten worden war, hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen 23 Fällen der Gehorsamsverweigerung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Die Angeschuldigte (Dienstgrad: Oberfeldwebel) war als Krankenpflegerin im Bundeswehrkrankenhaus Berlin eingesetzt, aber seit Anfang April 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst. Dies soll sie, so die Anklage, aber nicht davon abgehalten haben, ohne Nebentätigkeitsgenehmigung unter dem Künstlernamen „Anastasia Rose“ als DJane aufgetreten zu sein, Merchandiseartikel wie Parfüm und Bekleidung vertrieben und regelmäßig neue Musikvideos für die Internetplattform twitch.tv produziert zu haben. Seit dem 20. Juli 2021 wurde ihr daraufhin zehn Mal der ausdrückliche Befehl durch den ihr dienstvorgesetzten Hauptmann erteilt, die Nebentätigkeit nicht weiter auszuüben. Gleichwohl soll sie zwischen dem 7. August 2021 und dem 8. Juni 2022 insgesamt 23 Mal – teils live, teils als Livestreamauftritt – aufgetreten sein.

Wehrstrafgesetz – § 20 Gehorsamsverweigerung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.