Gründen: Alles rund um den Start Ihres neuen Unternehmens (z.B. Gewerbeanmeldung)

Zwei junge Menschen packen in ihrem neuen Büro Kartons aus. Links in der Ecke steht "Unternehmen in Berlin". Rechts in einem roten Kasten steht "Starten. Beginnen. Loslegen."

Hier finden Sie Informationen und Dienstleistungen rund um die Unternehmensgründung oder den Start in die Selbstständigkeit. Sie sind richtig, wenn Sie:

  • ein Gewerbe oder Handwerk anmelden wollen (Gewerbeanmeldung)
  • eine Erlaubnis beantragen möchten (z.B. als Immobilienmakler/-in)
  • einen Antrag stellen wollen (z.B. auf Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste oder auf Anerkennung als Prüfingenieur/-in)
  • eine Anzeige stellen wollen (z.B. eines Wanderlagers)

Schnelleinstieg: TOP 3-Online-Verfahren

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund ums Gründen

  • Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz in Berlin neu eröffnen.
    Das gilt auch, wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.

    Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben

    • bei Einzelgewerben die Gewerbetreibenden,
    • bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) jeder der geschäftsführenden Gesellschafter:inen,
    • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer:in, Vorstand).

    Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.

    Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung (GewO) vorliegen.

  • Wie kann ich ein Gewerbe in Berlin anmelden?

    Sie können Ihr Gewerbe ganz einfach über unser Online-Portal anmelden. Hierfür gibt es zwei Wege:

    Alternativ können Sie Ihre Gewerbeanmeldung auch persönlich, postalisch, per Telefax oder E-Mail bei den zuständigen Ordnungsämtern einreichen.

    Achtung!
    Für die steuerliche Anmeldung können Sie das ELSTER-Online-Portal nutzen.

    Hier finden Sie das für Ihr Anliegen zuständige Finanzamt:
  • Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?

    Eine Gewerbeanmeldung kostet:

    • 26,00 EUR – je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter:in einer Personengesellschaft
    • 31,00 EUR – juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter:in
    • 13,00 EUR – jeder weitere Vertreter:in einer juristischen Person
    • 15,00 EUR – im elektronischen Verfahren (bei Online-Abwicklung)
  • Ich soll als Datum den Beginn meiner Gewerbetätigkeit angeben. Ist eine Anmeldung auch rückwirkend möglich?

    Ja. Bitte geben Sie immer das Datum des tatsächlichen Betriebsbeginns an. Liegt das Datum schon länger zurück, ist die Meldung nachzuholen und das Datum des zurückliegenden Beginns wahrheitsgemäß anzugeben. Das können auch Jahre sein – im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung bis zu 60 Monaten rückwirkend nachzureichen.

    Bitte beachten: Wer seine Gewerbeanmeldung nicht gleichzeitig (in der Regel später als ca. 4 Wochen nach Betriebsbeginn) anzeigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann durch das zuständige Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

  • Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden. Was muss ich tun?

    Einen Unterschied zwischen einem sogenannten Kleingewerbe und Gewerbe gibt es gewerberechtlich nicht. Das Gewerbe, egal welche Größe, ist immer anzuzeigen durch eine Gewerbeanmeldung.

    Die Gewerbeanmeldung können Sie über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) Berlin vornehmen.

  • Ich bin nicht der Gewerbetreibende des anzumeldenden Betriebes. Kann ich das Gewerbe stellvertretend online anmelden?

    Ja, können Sie. Das Online-Portal unterscheidet zwischen Antragsteller (evtl. Bevollmächtigtem) und dem anzumeldenden Betrieb und seinen Inhabern.

    Im Online-Verfahren ist eine Identitätserklärung hinterlegt, mit der Sie rechtsverbindlich erklären, dass Sie bevollmächtigt sind, die Gewerbeanzeige in Vertretung auszufüllen und einzureichen.

    Sie wollen die Anmeldung jetzt online vornehmen?

  • Ich möchte eine unselbstständige Zweigstelle in Berlin anmelden. Was muss ich tun?

    Sie können die unselbstständige Zweigstelle (= weitere Betriebsstätte) über unser Online-Portal anmelden.

    Sie werden an einer Stelle des Systems gefragt, ob Sie die Anmeldung für eine Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle vornehmen möchten. Hier wählen Sie den zutreffenden Punkt aus.

  • Wer ist bei der steuerlichen Anmeldung zuständig?

    Die steuerliche Anmeldung können Sie online über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung einreichen oder schriftlich bei Ihren zuständigen Finanzämtern.

  • Wo erhalte ich eine Steuernummer?

    Die Steuernummer erteilt das zuständige Finanzamt.
    Das Ordnungsamt übermittelt regelmäßig gemäß § 14 Absätze 6 ff. der GewO Daten aus der Gewerbeanzeige an die zuständigen öffentlichen Stellen. Das Finanzamt wird über die Neugründung Ihres Gewerbes informiert.
    Seit dem 01.01.2021 sind Sie gesetzlich verpflichtet, die nötige Anmeldung mit dem entsprechenden “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” online über “Mein ELSTER” vorzunehmen.
    Sie können dazu Ihr bereits vorhandenes Benutzerkonto bei „MEIN ELSTER“ nutzen.
    Sollten Sie noch keinen Zugang zu „Mein ELSTER“ haben, erstellen Sie bitte auf „ELSTER” zunächst ein Benutzerkonto.
    Nur wenn Sie für Ihre Registrierung weder eine Steuernummer noch eine Identifikationsnummer angeben können, z.B. weil Sie noch nicht steuerlich bei einem Finanzamt in Deutschland geführt werden und nicht in Deutschland gemeldet sind, können Sie sich hier vereinfacht nur mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Sie können dann in „Mein ELSTER“ zunächst nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen und elektronisch senden.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur steuerlichen Anmeldung Ihres Unternehmens in Berlin.

  • Was muss ich beachten, wenn ich eine Tätigkeit als Freiberufler:in aufnehmen möchte?

    Wenn Sie in einem Freien Beruf (z.B. Katalogberufe wie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberater:in oder künstlerisch, wissenschaftliche oder schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art) tätig werden wollen, dann benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung.

    Sie müssen sich jedoch steuerlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt anmelden.

    Die Formulare zur Anzeige einer Betriebsaufnahme bei Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie unter folgendem Link:

    Hier finden Sie mit Eingabe Ihrer Postleitzahl das für Ihr Anliegen zuständige Finanzamt:

    Hier können Sie die steuerliche Anmeldung online erledigen:
  • Ich beabsichtige, ein Versicherungsgewerbe anzuzeigen. Benötige ich eine Erlaubnis?

    Ob Ihr Versicherungsgewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht, können Sie der folgenden Grafik entnehmen:

    Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

  • Ich möchte mit einem Foodtruck / einem mobilen Café an verschiedenen Plätzen zu unterschiedlichen Zeiten stehen und verkaufen. Welche Gewerbeerlaubnis muss ich haben?

    Benötigt wird eine Reisegewerbekarte.

    Für die jeweiligen Standorte muss die Erlaubnis des Inhabers der Fläche eingeholt werden.

    Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Straße, muss eine Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes beantragt werden (zuständig: Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des jeweiligen Berliner Bezirks).

Dienstleistungen rund um das Gründen

Weiterführende Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Eine Lupe in der Mitte des Bildes, im Visier unter dem Glas eine Glühbirne. im Hintergrund mehrere Fragezeichen.

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Mann hält digitale Objekte in der Hand

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