Ausländische Dienstleistung vorübergehend grenzüberschreitend in Berlin erbringen

Mann im Anzug mit Laptop schwebt in der Luft. Links oben in der Ecke steht "Unternehmen in Berlin". Rechts in einem roten Kasten steht "Ab und zu. Zeitweise. Berlin".

Sie sind bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmäßig beruflich tätig? Dann müssen Sie als Dienstleister:in nicht in Berlin (bzw. Deutschland) niedergelassen sein, um hier selbstständig tätig zu sein, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend arbeiten.

Dies kann nützlich sein, wenn Sie beabsichtigen:

  • die Dienstleistung nur vorübergehend in Berlin zu erbringen
  • die Dienstleistung nur für einen bestimmten Berliner Kunden zu erbringen
  • den Markt zu erkunden, bevor Sie Ihr Unternehmen nach Berlin erweitern

Ob Sie Genehmigungen und Erlaubnisse einholen müssen, hängt davon ab, ob Sie in einem reglementierten oder nicht reglementierten Beruf tätig sind.

Reglementierte Berufe

Wenn Sie in einem reglementierten Beruf in Berlin arbeiten möchten, zum Beispiel als Meister/in im Handwerk, haben Sie die erforderlichen Erlaubnisse und Qualifikationen bereits in Ihrem Heimatland erworben und können dies belegen.

Sie brauchen keine Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen, sondern Ihre Tätigkeit lediglich bei derjenigen Behörde anzeigen, die auch für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständig wäre.

Das wäre zum Beispiel bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskammer Berlin.

Nicht reglementierte Berufe

Wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung in einem nicht reglementierten Beruf anbieten möchten, können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ohne vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde erbringen. Bei nicht reglementierten Berufen ist der Berufszugang oder die Berufsausübung an keine bestimmten staatlichen Qualifikationsvorgaben geknüpft. Das heißt, der Beruf kann ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden.

Das gilt allerdings nicht für Dienstleistungen in Bereichen, die von der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind, zum Beispiel das Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Steuern, das Verkehrswesen oder Glücksspiel. Um in diesen Bereichen selbstständig tätig zu sein, sind Genehmigungen und Erlaubnisse der zuständigen Behörden erforderlich.

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