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1. Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes innerhalb Berlins verlegen wollen.
2. Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens wechseln oder erweitern möchten.3. Bei Verlegung des Betriebssitz in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder beim dortigen Gewerbeamt angemeldet werden.
4. Sie können eine Ummeldung auch (freiwillig) aus sonstigen Gründen erstatten. Beispielsweise wenn sich der Name Ihres Unternehmens geändert hat oder wenn Sie einzelne Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht mehr ausüben wollen.
Sie können Ihr Gewerbe ganz einfach über unser Online-Portal ummelden. Hierfür gibt es zwei Wege:
Alternativ können Sie Ihre Gewerbeummeldung auch persönlich, postalisch, per Telefax oder E-Mail bei den zuständigen Ordnungsämtern einreichen.
Regulär kostet eine Gewerbeummeldung 20 EUR.
Über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin kostet die Gewerbeummeldung 15 EUR.
Ja. Bitte geben Sie das Datum an, an dem die Veränderung tatsächlich eingetreten ist. Liegt das Datum schon länger zurück, ist die Meldung nachzuholen und das Datum wahrheitsgemäß anzugeben. Das können auch Jahre sein, im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung bis zu 60 Monate rückwirkend nachzureichen.
Bitte beachten: Wer seine Gewerbeummeldung nicht gleichzeitig (in der Regel später als ca. 4 Wochen nach der Veränderung) anzeigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann durch das zuständige Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Sie können die weitere Betriebsstätte (unselbstständige Zweigstelle) über unser Online-Portal anmelden.
Sie werden an einer Stelle des Systems gefragt, ob Sie die Anmeldung für eine Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle vornehmen möchten. Hier wählen Sie den zutreffenden Punkt aus.
Ja. Die Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit muss mittels einer Gewerbeummeldung angezeigt werden. Die Ummeldung können Sie über unser Online-Portal vornehmen.
Grundsätzlich ist dies gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung nicht anzeigepflichtig. Sie können diese Änderung formlos Ihrem zuständigen Ordnungsamt mitteilen.
Sofern Sie einen Nachweis benötigen, besteht die Möglichkeit, die Änderung im Rahmen einer Gewerbeummeldung gebührenpflichtig anzuzeigen (20 EUR regulär bzw. 15 EUR im Online-Verfahren). Bitte verwenden Sie das Freitextfeld “Sonstige Gründe” und schildern Sie Ihr Anliegen.
Die Änderung des Betriebssitzes innerhalb Berlins muss mittels einer Gewerbeummeldung angezeigt werden. Die Ummeldung können Sie über unser Online-Portal vornehmen.
Sollte sich lediglich Ihre private Wohnanschrift geändert haben, ist eine formelle Ummeldung an das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt nicht erforderlich. Sie teilen dann dem Ordnungsamt die geänderten Wohnanschrift formlos unter Beifügung einer Kopie der Meldebestätigung mit. Gebühren fallen hierfür nicht an. Das Ordnungsamt nimmt dann eine Änderung der Angaben von Amts wegen vor.
Benötigen Sie für Ihre Unterlagen oder den weiteren Geschäftsverkehr eine auf Ihre neue Wohnanschrift geänderte Gewerbebescheinigung, können Sie dies auch gebührenpflichtig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Bitte verwenden Sie das Freitextfeld “Sonstige Gründe” und schildern Sie Ihr Anliegen.
Sollte Ihre Wohnanschrift gleichzeitig die Betriebsanschrift sein, ist eine formelle Gewerbeummeldung an das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt erforderlich.
Liegt die Wohnanschrift, die gleichzeitig Betriebsstätte ist, außerhalb von Berlin, ist das Gewerbe in Berlin abzumelden und am Ort der neuen Betriebsstätte neu anzumelden.
Für die Gewerbemeldung können Sie unser Online-Portal nutzen:
Hier muss eine Gewerbeabmeldung in dem anderen Bundesland bzw. in der anderen Stadt erfolgen sowie eine Neuanmeldung des Gewerbes in Berlin.
Sollte sich lediglich der Name eines im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden geändert haben (z. B. GmbH, AG, OHG), ist eine formelle Ummeldung an das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt nicht erforderlich.
Sie teilen dann dem Ordnungsamt den geänderten Namen unter Beifügung eines aktuellen Handelsregisterauszuges formlos mit. Gebühren fallen dafür nicht an. Das Ordnungsamt nimmt eine Änderung der Angaben von Amts wegen vor.
Benötigen Sie für Ihre Unterlagen oder den weiteren Geschäftsverkehr eine auf den neuen Firmennamen geänderte Gewerbebescheinigung, können Sie dies auch gebührenpflichtig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Bitte verwenden Sie das Freitextfeld “Sonstige Gründe” und schildern Sie Ihr Anliegen.
Für die Gewerbeummeldung können Sie unser Online-Portal nutzen:
Sollte sich lediglich Ihr Name geändert haben, ist eine formelle Ummeldung an das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt nicht erforderlich.
Sie teilen dann dem Ordnungsamt den geänderten Namen unter Beifügung einer Kopie der Heiratsurkunde oder eines anderen Nachweises der Namensänderung formlos mit. Gebühren fallen dafür nicht an. Das Ordnungsamt nimmt dann eine Änderung der Angaben von Amts wegen vor.
Benötigen Sie für Ihre Unterlagen oder den weiteren Geschäftsverkehr eine auf Ihren neuen Namen geänderte Gewerbebescheinigung, können Sie dies auch gebührenpflichtig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Bitte verwenden Sie das Freitextfeld “Sonstige Gründe” und schildern Sie Ihr Anliegen.
Für die Gewerbeummeldung können Sie unser Online-Portal nutzen:
Die Zweitschrift bekommen Sie beim Ordnungsamt, bei dem Ihr Gewerbe bisher gemeldet ist (kostenpflichtig)
Oder Sie nutzen die elektronische Gewerbedatenauskunft (kostenfrei für einfache Auskünfte).
Die Gewerbeanzeige ist grundsätzlich ohne Unterschrift und Siegel bzw. Stempel gültig und hat kein Auslaufdatum. Die Gewerbeanzeigebestätigung ist lediglich eine Empfangsquittung für den Gewerbetreibenden, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angezeigt hat.
Für einen Nachweis gegenüber Amazon, Ebay und anderen Dienstleistungen, dass Sie aktuell das Gewerbe noch betreiben, nutzen Sie bitte die eAuskunft.
Dort können Sie auch ohne Registrierung Ihren eigenen Betrieb suchen und den Screenshot (Bildschirmfoto) als Nachweis verwenden. In der eAuskunft sind tagesaktuell alle angemeldeten Berliner Unternehmen gespeichert.
Sollten Sie ein formales Schreiben benötigen, können Sie auch bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirksamt eine Gewerbeauskunft über Ihren eigenen Betrieb beantragen (formlos schriftlich beim Ordnungsamt). Die Kosten hierfür betragen 10 EUR.
Berlin bietet als erste deutsche Großstadt eine durchgängige Online-Auskunft aus dem Gewerberegister (eAuskunft) an. Sie können frei in den Grunddaten der Berliner Unternehmen (Name, Anschrift und Tätigkeit) suchen.
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister – um zum Beispiel ein (erweitertes) Führungszeugnis für private Zwecke bzw. zur Vorlage bei einer Behörde oder um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen – so können Sie das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe