Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Das hängt vom Beruf ab:
Reglementierte Berufe
In den reglementierten Berufen ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in reglementierten Berufen nicht arbeiten.
In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Ärztin oder Arzt, Krankenpfleger/-in, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Lehrer/-in, Erzieher/-in oder Ingenieur/-in.
Europäischer Berufsausweis
Unter dem Europäischen Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland für die Niederlassung in Deutschland zu verstehen. Er wird im elektronischen Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt, auf das sowohl die zuständigen deutschen Stellen als auch die zuständigen Stellen des Herkunftsmitgliedstaates Zugriff haben.
Der Europäische Berufsausweis ist zunächst nur für folgende Berufe vorgesehen:
- Krankenpfleger/ Krankenschwester für allgemeine Pflege (m/w/d)
- Apotheker/ Apothekerin (m/w/d)
- Physiotherapeut/ Physiotherapeutin (m/w/d)
- Bergführer/ Bergführerin (m/w/d)
- Immobilienmakler/ Immobilienmaklerin (m/w/d)
Es ist eine zeitnahe Ausweitung auf andere Berufsgruppen geplant.
Nicht reglementierte Berufe
In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen.
Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden.