Unter dem Europäischen Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland für die Niederlassung in Deutschland zu verstehen. Er wird im elektronischen Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt, auf das sowohl die zuständigen deutschen Stellen als auch die zuständigen Stellen des Herkunftsmitgliedstaates Zugriff haben.
Der Europäische Berufsausweis ist zunächst nur für folgende Berufe vorgesehen:
- Krankenpfleger/ Krankenschwester für allgemeine Pflege (m/w/d)
- Apotheker/ Apothekerin (m/w/d)
- Physiotherapeut/ Physiotherapeutin (m/w/d)
- Bergführer/ Bergführerin (m/w/d)
- Immobilienmakler/ Immobilienmaklerin (m/w/d)
Es ist eine zeitnahe Ausweitung auf andere Berufsgruppen geplant.
Hier finden Sie weitere Informationen und den Link zum Onlineverfahren der Europäischen Kommission.