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Ab Mai: Geldstrafen für das Offenhalten von U-Bahn-Türen

Berliner U-Bahn

Wer in Berliner U-Bahnen, Trams oder Bussen kurz vor der Abfahrt die sich schließenden Türen offen hält, dem droht künftig eine Strafe in Höhe von 50 Euro.

Diese Maßnahme führen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der neuen Nutzungsordnung ab 1. Mai ein, wie das Unternehmen mitteilte. Durchgesetzt werden soll die Regelung durch das Sicherheitspersonal.

Verzögerungen und Türschäden

«Jedes Offenhalten der Türen verzögert das Ein- und Aussteigen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb», hieß es zur Begründung. «Darüber hinaus kann das Blockieren im Schließprozess gefährlich werden.» Wer nach dem Ertönen des Türsignals noch im Türbereich stehe, bringt sich in die Gefahr, eingeklemmt oder verletzt zu werden. Zudem will die BVG auf diese Weise Türschäden verhindern. «Im Schnitt kommt es allein im U-Bahn-Betrieb pro Monat zu etwa 200 Türstörungen – viele davon durch mutwilliges Offenhalten.» Die anschließend notwendige Reparatur führe dazu, dass der Zug dann im Liniennetz fehle.

Kein Zutritt für Fahrgäste mit Waffen

Neben der Einführung des Strafgelds fürs Türenblockieren untersagt die BVG ab dem 1. Mai zudem den Zutritt für Fahrgäste mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen. «Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs wird es hier zukünftig weitere Anpassungen geben», hieß es.

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Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Öffentlicher Nahverkehr in Berlin
Veröffentlichung: 25. April 2025
Letzte Aktualisierung: 25. April 2025

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