Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen. In Berlin betraf dies rund 5.400 Strafverfahren (Stichtag 8.11.2024), bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr war von mehr als 5.700 Verfahren gesprochen worden.