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Seit Cannabis-Gesetz in knapp 180 Fällen Straferlass

Cannabis-Verkauf in Berliner Bezirken geplant.

Knapp ein Jahr nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Berlin bislang in 178 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden.

Das teilte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit. 71 Mal seien die Strafen neu bestimmt worden. In einem Fall habe die Überprüfung zur Entlassung aus der Strafhaft geführt. Insgesamt wurden demnach 249 Verfahren bis zum Stichtag 13. März überprüft.

Amnestieregelung für Altfälle

Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen. In Berlin betraf dies rund 5.400 Strafverfahren (Stichtag 8.11.2024), bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr war von mehr als 5.700 Verfahren gesprochen worden.

Keine gesonderte statistische Erfassung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterliegt die Anzahl der Fälle Schwankungen, da sich Korrekturen in den erfassten Datenbeständen auswirkten. «Eine gesonderte statistische Erfassung der von der Amnestieregelung betroffenen Verfahren ist nicht erfolgt», erklärte der Behördensprecher. Zum Stichtag 8. November 2024 seien die Vorprüfungen weitestgehend abgeschlossen gewesen.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Konsumcannabisgesetz
Veröffentlichung: 24. März 2025
Letzte Aktualisierung: 24. März 2025

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