Die Prüfung ist nach Angaben der Gesundheitsverwaltung nicht verpflichtend vorgeschrieben, erleichtert nach deren Einschätzung aber die Integration in den Arbeitsmarkt. Damit unterscheide sie sich von vielen anderen Prüfungsformaten, die bis auf Weiteres ebenfalls als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse von der Anerkennungsbehörde anerkannt würden. Sie erfasst sprachliche Fähigkeiten in den Bereichen, die für den Pflegealltag besonders wichtig sind, wie die Kommunikation mit Patienten, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Kollegen oder das Verfassen und Verstehen von Pflegeberichten.