Karriere in der Berliner Verwaltung soll einfacher werden

Arbeitsvertrag

Die Berliner Verwaltung soll im Hinblick auf Karrierechancen attraktiver werden. Dafür ist geplant, das Laufbahnrecht so zu modernisieren, dass der Einstieg und Aufstieg erleichtert wird.

Das erläuterte Stefan Evers (CDU), Finanzsenator von Berlin am Mittwoch. Hintergrund sind die zunehmenden Schwierigkeiten, Stellen in der allgemeinen Verwaltung mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Allein schon wegen des demografischen Wandels nimmt die Zahl der Interessenten ab. Evers wies allerdings darauf hin, dass das nicht das einzige Problem sei. Berlins Verwaltung müsse auch mehr tun, um diejenigen zu halten, die sich sonst woanders eine neue Stelle suchten.

Berufserfahrung außerhalb der Verwaltung soll belohnt werden

«Wir revolutionieren nichts, wir werfen nicht alles über den Haufen», sagte der für Personalthemen zuständige Finanzsenator. Entscheidend sei aber, das Laufbahnrecht zu reformieren. Evers plant eine Gesetzesnovelle, über die das Landesparlament noch in diesem Jahr entscheiden soll. Unter anderem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechender Berufserfahrung etwa aus der freien Wirtschaft die Möglichkeit bekommen, in die Beamtenlaufbahn in einer höheren Besoldungsstufe einzusteigen als bisher.

Erhöhte Anreize zur Weiterqualifikation

Eine Ausbildung in der Verwaltung soll künftig auch dann möglich sein, wenn die Bewerberinnen und Bewerber noch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber die Voraussetzungen erfüllen, sie zu erhalten. Für eine spätere Verbeamtung ist ein deutscher Pass dann verpflichtend. Für verbeamtete Personen, die berufsbegleitend ein für ihre Arbeit relevantes Studium abschließen, soll der Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe einfacher werden. «Wir steigern den Anreiz, sich weiterzuqualifizieren», sagte Evers. Gleichzeitig vergrößere die neue Regelung die Aufstiegschancen.

Das Dienstalter verliert an Bedeutung

Ein althergebrachtes Prinzip bei der Karriere in der Verwaltung soll ebenfalls nicht mehr so gelten wie bisher: Das Dienstalter, also die Dauer, die eine verbeamtete Person bereits beschäftigt ist, sei bisher das maßgebliche Kriterium. «Das passt nicht in die Zeit und nicht in eine moderne Verwaltung», sagte Evers. Die Mindestdienstzeiten als Voraussetzung für eine Beförderung soll deshalb gestrichen werden. Gerade dieser Aspekt werde zunehmend wichtig: «Wir haben akute Probleme, höherwertige Stellen zu besetzen, so der Finanzsenator. Es scheitere oft daran, dass Bewerberinnen und Bewerber zwar die nötige Qualifikation, aber nicht die vorgeschriebenen Mindestdienstjahre vorweisen könnten. Außerdem sollen Beförderungen schneller möglich sein: Bisher müssen Beamtinnen und Beamte auf die erste Beförderung mindestens vier Jahre warten. Künftig soll es die Möglichkeit geben, schon ein Jahr nach der Einstellung als Beamter auf Probe befördert zu werden.

«Das, was wir können, regeln wir jetzt»

Insgesamt sei das Ziel, alte Hemmschuhe abzustreifen und Berlins Verwaltung zu einem modernen, attraktiven Arbeitgeber zu machen. Die Reform betrifft allerdings nur einen Teil der Mitarbeitende in der allgemeinen Verwaltung: die rund ein Drittel der Beamtinnen und Beamten. Etwa zwei Drittel seien Tarifangestellte, sagte Evers. Und auch beim Beamtenrecht könne das Land nicht alles regeln. «Das, was wir können, regeln wir jetzt.»

Autor:in: dpa
Jobs in der Berliner Verwaltung: Karriereportal
Veröffentlichung: 7. März 2024
Letzte Aktualisierung: 7. März 2024

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