Insgesamt muss der Senat in Berlin rund 446 Hektar finden, auf denen Windkraftanlagen entstehen können. Das sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes vor. Danach müssen alle Stadtstaaten 0,25 Prozent ihrer Landesfläche bis 2027 und 0,5 Prozent bis 2032 für Windrädernutzung ausweisen. Dem Senat zufolge gibt es aber auch die Möglichkeit, durch einen Staatsvertrag auch Flächen in einem anderen Bundeslandes anzugeben, das den eigenen Anteil übererfüllt hat. Stadtstaaten wie Berlin könnten auf diese Weise ihr Flächenziel um bis zu 75 Prozent durch Flächen anderer Länder erfüllen.