Modellprojekt zur Abschöpfung illegaler Einnahmen durch Ordnungsämter

Ordnungsamtsmitarbeiter

Ordnungsamtsmitarbeiter überprüfen diverse Gewerbeeinheiten.

Die Berliner Bezirke sollen im Kampf gegen organisierte Kriminalität stärker eingebunden werden.

Ordnungsämter sollen künftig Einnahmen aus illegalen Geschäften einziehen, statt lediglich Bußgelder zu verhängen. Dazu werde «bald» ein Modellprojekt gestartet, teilte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) am Dienstag nach einer Senatssitzung mit.

Bestehende rechtliche Möglichkeiten anwenden

Im Kern geht es nach ihren Worten darum, bestehende rechtliche Möglichkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch anzuwenden. Dies geschehe bisher in den Bezirken kaum, weil die Ordnungsämter eher auf das Instrument von Bußgeldern setzten, das einfacher umzusetzen sei. Nun bekämen die Bezirke einen speziellen Leitfaden an die Hand, unter anderem mit Informationen zu sogenannten Einziehungsbescheiden und auch andere Unterstützung.

Zehn Bezirke nehmen an Modellprojekt teil

Im Fokus des neuen Vorgehens gegen kriminelle Organisationen stehen nach den Worten Badenbergs zunächst Einnahmen, die aus dem illegalen Betrieb von Spielautomaten, Schwarzarbeit, Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz und Prostitution stammen. An dem Modellprojekt nehmen zehn der zwölf Berliner Bezirke teil. Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf machen nicht mit. Die Gründe seien ihr nicht bekannt, so Badenberg.

Vermögensabschöpfung wesentlicher Bestandteil zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

«Das Projekt der Vermögensabschöpfung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und soll dazu beitragen, Berlin für Kriminelle unattraktiv zu machen», erklärte die Senatorin. «Wir wollen die kriminelle Szene dort schwächen, wo es ihr weh tut.» Und das sei eben Geld. Wie Badenberg weiter erläuterte, dürfte der breitere Ansatz mehr Geld in Landeskasse spülen. Durch die Einziehung von Einnahmen könnten bei Gruppen der organisierten Kriminalität unterm Strich höhere Beträge abgeschöpft werden als durch Bußgelder.

Einziehungsbescheid oft effektiver als Geldbuße

Badenberg nannte ein Beispiel aus der Praxis: Zwei illegal betriebene Spielautomaten brachten den Betreibern im Monat 9200 Euro ein. Die Geldbuße in dem Fall würde lediglich 5400 Euro betragen, weil beispielsweise Anschaffungskosten abgezogen werden müssten. Mit einem Einziehungsbescheid hingegen könne der Staat die gesamten Einnahmen abschöpfen. Zudem gebe es hier bessere Möglichkeiten, zu verhindern, dass Vermögenswerte vor dem Zugriff beiseitegeschafft werden. Hinzu kämen generell mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

6,5 Millionen Euro im Vorjahr einbezogen

In Berlin haben Ermittlungsbehörden schon länger Einnahmen und Vermögenswerte im Bereich organisierte Kriminalität im Blick. Nach Angaben Badenbergs ordneten Berliner Gerichte im Vorjahr in diesem Zusammenhang die Einziehung von 91 Millionen Euro an, die mutmaßlich durch kriminelle Handlungen erwirtschaftet wurden. Allerdings wurden am Ende tatsächlich lediglich 6,5 Millionen Euro abgeschöpft. Einen Großteil der Differenz hätten Kriminelle zuvor beiseitegeschafft.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 19. Oktober 2023
Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2023

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