Aktuelle Sprache: Deutsch

Senat beschließt Entwurf zur Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes

Wohnhäuser in Berlin

Wohnhäuser stehen dicht beieinander im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg.

Sozialmieten in Berlin sollen in Zukunft rechtlich besser abgesichert sein. Dafür hat der Berliner Senat am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des Wohnraumgesetzes beschlossen.

Der Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin" regelt drei wichtige Bereiche neu: Mietzuschüsse, die Stichtagsregelung und die Verpflichtungsmiete. Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) seien diese Änderungen eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau: "Sie müssen jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr bezahlen können."

Künftig mehr Haushalte mietzuschussberechtigt

Die neue Fassung des Wohnraumgesetzes erweitert unter anderem den Kreis der berechtigten Haushalte für einen Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau. Bis dato durften berechtige Haushalte die WBS-Einkommensgrenzen bis zu 40 Prozent überschreiten. Mit der Gesetzesänderung wird diese Grenze auf bis zu 55 Prozent angehoben. So soll die Bezahlbarkeit der Wohnung insbesondere für Mieter, denen aufgrund von Einkommens- oder Rentenerhöhung eine Doppelbelastung aus entfallendem Mietzuschuss und steigenden Energiekosten droht, besser abgesichert werden.

Stichtag für Mietzuschussberechtigung entfällt

Weiterhin entfällt im neuen Gesetzesentwurf der Stichtag für Mietzuschüsse. So sollen auch WBS-Mieterhaushalte Zuschüsse erhalten können, die nach dem bisherigen Vertragsabschluss-Stichtags des 1. Januar 2016 eingezogen sind. Damit sind künftig alle einkommensschwachen Haushalte in Sozialmietwohnungen gleichermaßen zuschussberechtigt – unabhängig vom Zeitpunkt des Einzugs.

Verpflichtungsmiete erstmals gesetzlich festgeschrieben

Um bestehende Sozialmieten rechtlich noch besser abzusichern, soll die bei vielen Sozialmietwohnungsbeständen vereinbarte sogenannte Verpflichtungsmiete nun erstmalig gesetzlich festgeschrieben werden. So können Mietforderungen, die höher liegen als die Verpflichtungsmiete, künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Direkt betroffen seien laut Senat 2000 Haushalte im sozialen Wohnungsbau, potenziell betreffen könnte es rund 65.000 Mieterinnen und Mieter in Berlin.

"Mehr Schutz vor überhöhten Mietforderungen"

Senator Gaebler zeigte sich am Dienstag überzeugt vom neuen Gesetzesentwurf. Dieser schaffe "Rechtssicherheit für Mietpreisbegrenzungen und mehr Schutz vor überhöhten Mietforderungen". Auch würde künftig ein viel größeren Kreis von Berechtigten Unterstützung erhalten als bisher.

Stiftung Stadtmuseum Berlin

21.06. | Museumsfest mit Konzertprogramm im Nikolaiviertel

Geschichte trifft Musik: Freuen Sie sich auf ein buntes Konzertprogramm mit Oranya, Trille und Berliner Chören und viele mehr auf zwei Bühnen. Entdecken Sie Museen, Führungen, Workshops für Kinder, Breakdance und ein spannendes Quiz – ein Fest für die ganze Familie bei freiem Eintritt!  mehr

Autor:in: BerlinOnline
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Senatskanzlei
Veröffentlichung: 20. Juni 2023
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2023

Mehr zum Thema

Weitere Meldungen

Fischereiamt Berlin setzt 400.000 junge Aale aus

Rund 400.000 Jungaale in Berlin ausgesetzt

Der Bestand des Europäischen Aals geht zurück. Seit mehreren Jahren werden daher Jungtiere in Berlin ausgesetzt. Doch nicht alle von ihnen sollen dauerhaft in der Hauptstadt bleiben.  mehr

Klassenzimmer

Schulbauoffensive kommt weiter voran

Berlin baut mehr Schulplätze, doch der Bedarf bleibt hoch. Warum die Bildungssenatorin die Schulbauoffensive auch künftig für unverzichtbar hält und wie neue Sanierungskonzepte helfen sollen.  mehr