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Regel zum Kündigungsschutz für bestimmte Mieter verlängert

Berlin

Blick über die Dächer von Wohnhäusern.

Die sogenannte Kündigungsschutzklausel für Mieter in früheren Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert.

Das beschloss der Senat am Dienstag. Demnach dürfen Eigentümer nach Umwandlung den Mietern zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Verordnung gilt bereits seit 2013 und würde ohne Anschlussregelung Ende September auslaufen.

«Mehr Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in Berlin»

«Die Verlängerung der Verordnung bedeutet mehr Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in Berlin», sagte der Senator für Wohnen, Christian Gaebler (SPD). Er verwies darauf, dass das Bundesrecht lediglich eine Drei-Jahres-Frist vorsehe. Der Senat nutze eine Öffnungsklausel und schöpfe an der Stelle seine rechtlichen Möglichkeiten voll aus.

Tempo bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen etwas gebremst

In Berlin sind viele Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Allein zwischen 2011 und 2020 betraf dies laut Mieterverein 124.421 Wohnungen. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur ist eine behördliche Genehmigung für solche Umwandlungen nötig. Dadurch und durch neue Regelungen im Baugesetzbuch des Bundes wurde das Tempo bei der Umwandlung in den vergangenen Jahren etwas gebremst.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Senatskanzlei
Veröffentlichung: 13. Juni 2023
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2023

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