Es sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben.
Gesetz zur Neubesetzung der Bezirksämter ist beschlossen
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Die Neubesetzung der Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird per Gesetz geregelt.
Bezüge werden bis Ende der Legislaturperiode weiter bezahlt
Geregelt wird auch, dass Bürgermeister:innen und Stadträt:innen, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt werden und in voller Höhe ihre bisherigen Bezüge erhalten. Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 23. März stimmten CDU, SPD, Grüne und Linke für die gesetzliche Regelung, die AfD stimmte dagegen.
Besetzung der Bezirksämter durch mehrere Parteien
In den zwölf Berliner Bezirken bilden jeweils ein:e Bürgermeister:in und fünf Stadträt:innen das Bezirksamt. Bei der Besetzung kommen mehrere Parteien zum Zug, nicht nur die, die im Bezirksparlament eine Zählgemeinschaft genannte Koalition bilden. Vorgeschlagen werden die Mitglieder des Bezirksamts von den Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten.