Politische Handlungsfähigkeit nach der Wiederholungswahl

Rotes Rathaus

Eine Fahne mit dem Wappen von Berlin weht auf dem Roten Rathaus.

Nach der Wahlwiederholung ist Berlin in einer noch nie dagewesenen Situation: Ein neues Abgeordnetenhaus ist gewählt, aber die Legislaturperiode noch nicht beendet. Dies führt jedoch nicht zu Unsicherheiten bei Fragen der politischen Handlungsfähigkeit.

Denn bis die neue Regierung gewählt ist, bleibt die alte Regierung im Amt. Die Berliner Verfassung sieht kein automatisches Ende des amtierenden Senats durch die Wiederholungswahl bzw. die Zusammensetzung des neuen Parlaments vor. Der Senat von Berlin ist bis zur Einsetzung eines neuen Senats weiter im Amt und bleibt handlungsfähig. Dasselbe gilt im Übrigen auch bei regulären Wahlen. 

Wann der neue Senat mit seiner Arbeit beginnt, steht noch nicht fest. Denn einen festen Termin, zu dem eine neue Regierung stehen muss, gibt es nicht. Das neu gewählte Abgeordnetenhaus tritt erstmals am 16. März zusammen. Eine neue Regierung kann erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen mit einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit durch das Abgeordnetenhaus gewählt werden. Demnach ist dies erst nach dem 16. März möglich, abhängig davon, wie sich die Koalitionsgespräche entwickeln und parlamentarische Mehrheiten zustande kommen.

Autor:in: Die Regierende Bürgermeisterin - Senatskanzlei
Veröffentlichung: 15. Februar 2023
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

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