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Duales Studium: Rechtspflege bei der Berliner Justiz
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Inhaber:innen des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT können ab Mitte Februar kostenlos in den Berliner Hallenbädern schwimmen.
Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen. Das Angebot startet am 15. Februar und gilt bis zum 31. Dezember in allen teilnehmenden Hallenbädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB). Rund 680.000 Berliner:innen können davon profitieren.
Das Angebot gilt von Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr und am Samstag während des gesamten Öffnungszeitraums des jeweiligen Bades. Um kostenfreien Eintritt zu erhalten, legen Betroffene ihren Berechtigungsnachweis oder berlinpass vor sowie einen Ausweis oder Schülerausweis vor.
Sportsenatorin Iris Spranger begrüßte den Senatsbeschluss: «Ich freue mich sehr und bin allen Mitwirkenden dankbar, dass wir es auch mit diesem weiteren Baustein mehr als 680.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglichen, bei all ihrem Verzicht und den Einschränkungen weiterhin gesellschaftlich teilzuhaben.» Auch Sozialsenatorin Katja Kipping hob die Relevanz gesellschaftlicher Teilhabe hervor: «Gerade für Kinder ist es in diesen schwierigen Krisenzeiten besonders wichtig, einmal auf andere Gedanken zu kommen und einfach nur Spaß zu haben.».
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