Bundesverfassungsgericht: Wahl kann am 12. Februar stattfinden

Wahlen in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen.

Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mit. Die Begründung dafür soll erst später nachgeliefert werden. Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. (Az. 2 BvR 2189/22)

Landeswahlleiter: «Wir atmen jetzt durch»

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die Wiederholungswahl am 12. Februar stattfinden kann. «Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt», sagte Bröchler am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.» Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. «Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.» Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.

Giffey: Werden alles für reibungslose Wahl in Berlin tun

Auch Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Organisation. «Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird», schrieb die SPD-Politikerin am Dienstag auf Twitter. «Der Senat ist handlungsfähig.»

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Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Wahltag 2023
Veröffentlichung: 31. Januar 2023
Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2023

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