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Corona-Verordnung wird verlängert: Anpassung der Testvorschriften

Corona-Schnelltests

Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch.

Der Berliner Senat hat die Regeln für Corona-Tests angepasst. Künftig ist nach einem positiven Selbsttest etwa zu Hause kein zertifizierter Schnelltest mehr vorgeschrieben.

Grund: Die Schnelltests in Testzentren sind laut einer Verordnung des Bundes seit Ende Juni nicht mehr für alle kostenfrei. Daher werde die Verordnung des Landes mit Wirkung ab 27. Juli entsprechend angepasst, teilte die Gesundheitsverwaltung am Dienstag mit.

Anspruch auf bestätigende Tests nach positiven Selbsttests

Auch in Zukunft besteht demnach jedoch für jeden die Möglichkeit, nach einem positiven Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht einen Arzt aufzusuchen und dort zur Bestätigung einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen zu lassen. Dieser Weg werde auch empfohlen, so die Gesundheitsverwaltung.

Testzertifikate in bestimmten Fällen weiterhin notwendig

Als Nachweis für eine Corona-Infektion etwa für den Arbeitgeber brauchen Infizierte weiterhin ein Zertifikat über einen positiven Schnelltest in einem Testzentrum oder eine Bestätigung eines Arztes über einen positiven Schnelltest oder einen positiven PCR-Test. Eine PCR-Nachtestung ist nicht mehr verpflichtend in den Fällen, in denen der Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht positiv und ein anschließender zertifizierter Schnelltest negativ ist, hieß es ergänzend.

Schnelltests nicht mehr grundsätzlich kostenfrei

Der Bund hatte im Juni beschlossen, dass in Testzentren nur Schnelltests für bestimmte Risikogruppen gratis bleiben. Für alle anderen werden in der Regel drei Euro je Corona-Test aus eigener Tasche fällig.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 19. Juli 2022
Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2022

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