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Freiwillige Corona-Tests an Schulen auch nach den Ferien

Corona und Schule

Die Bildungsverwaltung setzt auch nach den Sommerferien auf freiwillige Corona-Tests an Berliner Schulen.

Die derzeitige Praxis werde in dem am 22. August beginnenden neuen Schuljahr vorerst fortgesetzt, hieß es in einer Mitteilung vom Montag. Das sei nach Beratungen im Hygienebeirat und in Abstimmung mit weiteren Gremien so entschieden worden.

Selbsttest zu Hause vor dem Schulstart nach den Ferien

Demnach haben Schülerinnen und Schüler dann weiterhin die Möglichkeit, sich zweimal in der Schule sowie einmal am Wochenende zu Hause testen zu lassen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden sie gebeten, am Samstag- und Sonntagabend vor dem Schulstart (20./21. August) je einen Selbsttest zu Hause durchzuführen. Eine mögliche Infektion soll so frühzeitig noch vor dem Besuch der Schule am Montag entdeckt werden. Die Schüler bekommen dazu zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule ausgehändigt.

Freiwillige Tests auch an der Sommerschule

Auch Schülerinnen und Schüler, die in den am 7. Juli beginnenden Sommerferien an Kursen der Sommerschule oder anderen Angeboten etwa im Hortbereich teilnehmen, können sich den Angaben zufolge während dieser Zeit zweimal pro Woche freiwillig testen lassen. «Wir bieten an den Schulen weiter das freiwillige Testen an und werden damit für mehr Sicherheit sorgen», erklärte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). «Gleichzeitig werden wir die Lage ständig im Austausch mit dem Hygienebeirat und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung neu bewerten. Ausreichend Schnelltests sind an den Schulen vorhanden.»

Sorge vor einer Corona-Sommerwelle

Hintergrund des Vorgehens ist die Befürchtung, dass sich im Rahmen einer Corona-Sommerwelle wieder mehr Menschen infizieren, etwa im Urlaub. Außerdem gehen Fachleute davon aus, dass die Corona-Zahlen im Herbst steigen. Für Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen, die über eine Testpflicht hinausgehen, etwa eine Maskenpflicht, müsste laut Bildungsverwaltung das Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene geändert werden. Die Testpflicht an Berliner Schulen war mit Wirkung vom 7. Juni zugunsten der freiwilligen Lösung ausgesetzt worden.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 28. Juni 2022
Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2022

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