Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Erfüllen Kunden die Voraussetzungen nicht, muss ihnen der Zutritt verwehrt werden. Dagegen hat sich ein Unternehmen, das nach Gerichtsangaben in Berlin 48 Textilgeschäfte betreibt, gewehrt. Die Kontrollpflichten seien zu aufwendig und von wirtschaftlichem Nachteil. Ferner rügte das Unternehmen laut Gericht eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Geschäften, etwa dem Lebensmittelhandel. Die Richter räumten einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit ein. Angesichts der aktuellen Situation seien die Kontrollpflichten aber noch angemessen.