Autor: BerlinOnline
Weiterführende Informationen: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Veröffentlichung: 11. Januar 2022
Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2022
Geflügelpest: Tote und kranke Tiere melden
Aufgrund der steigenden Anzahl von Geflügelpestfällen in Deutschland hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
© dpa
Keine kranken oder toten Vögel anfassen
Wie die Senatsverwaltung am Montag (10. Januar 2022) mitteilte, treten seit Oktober 2021 mehr Fälle in Europa und Deutschland auf. Auch das Nachbars-Bundesland Brandenburg ist bereits betroffen. Besonders betroffen sind Wasser-, Raben- und Greifvögel. Singvögel und Tauben gelten hingegen als weniger anfällig. Die Senatsverwaltung empfiehlt, keine kranken oder toten Vögel anzufassen und keine Federn zu sammeln. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte das entsprechende Veterinäramt kontaktieren.
Kontakt zu Wildvögeln vermeiden
Hobbyhalter und Geflügelhalter sollten besonders auf Krankheitszeichen wir Schwäche und Futterunlust achten. Zudem sollte der Kontakt zu Wildvögeln dringend vermieden werden. Auch Futter und Einstreu sollte für Wildvögel unzugänglich sein. Bei unklaren Todesfällen ist tierärztlicher Rat einzuholen.
Veröffentlichung: 27. Januar 2023
Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2022