Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Geldbuße geahndet werden. Auf Antrag des Mieters kann außerdem die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden, so die Stadtentwicklungsverwaltung. Bei einer Überschreitung um mehr als 50 Prozent besteht der Verdacht sogenannter Wuchermieten, die eine Straftat sein können. Wenn die digitale Anzeige eingegangen ist, setze sich das Bezirksamt mit dem Mieter in Verbindung und kläre dann mit ihm, ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Das Bezirksamt fordert in dem Zusammenhang unter Umständen weitere Informationen und Unterlagen an. Wenn die Prüfung einen Anfangsverdacht ergibt, kann das Bezirksamt zum Beispiel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.