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Etliche Neuerungen bei der Berlin-Wahl im September

Abgeordnetenhauswahl in Berlin

In Berlin wird am 20. September ein neues Landesparlament gewählt. (Symbolbild)

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im September ist diesmal einiges anders als zuvor. Darauf haben Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Landeswahlleiter Stephan Bröchler im Anschluss an die jüngste Senatssitzung hingewiesen, in der sie über die Wahlvorbereitungen informiert haben. 

So gibt es nur noch einen Stimmzettel für die Erst- und Zweitstimme statt wie bisher zwei verschiedene. Der neue Stimmzettel orientiere sich an dem zur Bundestagswahl und sei außerdem übersichtlicher, sagte Bröchler. Am Wahlsonntag gibt es außerdem eine Premiere: Erstmals dürfen an den Wahlen zum Landesparlament Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bisher war Wählen auf Landesebene erst ab 18 erlaubt.

40.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag im Einsatz

Für die Niederschriften am Wahltag gibt es neue Regeln, die es den zuständigen Wahlhelfern einfacher machen sollen, sagte Bröchler. Außerdem gibt es ein neues Konzept zur Unterstützung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in schwierigen Situationen, zu dem auch ein neuer Praxisleitfaden mit entsprechenden Hinweisen gehört. Am Wahltag werden etwa 40.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, die zum größten Teil bereits gefunden wurden. Für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es außerdem eine neue interaktive Online-Schulung.

Zehn Prozent mehr Wahllokale

Für die Wahlen zum Landesparlament und den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September sollen berlinweit 2.542 Urnenwahllokale und 1.572 Briefwahllokale eingerichtet werden. Das sind Bröchler zufolge rund zehn Prozent mehr als bei der letzten Wahl. 

Innenverwaltung hat mögliche Desinformation im Blick

Aus Sicht der Innensenatorin spielt das Thema Sicherheit bei den Wahlen im September eine zentrale Rolle. "«Wahlen sind das Kernstück unserer Demokratie", sagte sie. Ihr Schutz habe oberste Priorität. Es sei nicht auszuschließen, dass es im Verlauf der Wahl zu Desinformationskampagnen durch Drittstaaten kommen, die Zweifel an der Legitimität der Wahl schüren sollen. Wichtig sei, solche Desinformationen rechtzeitig zu erkennen. Die Innenverwaltung prüfe derzeit, inwieweit dazu eine entsprechende Software eingesetzt werden könne. Dabei gehe es zum Beispiel um über soziale Medien verbreitete Falschmeldungen etwa zu angeblichen Pannen bei Briefwahlauszählungen oder zu langen Warteschlange vor Wahllokalen.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 23. Juni 2026
Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2026

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