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Reaktor-Rückbau: Öffentlichkeit bringt 155 Einwendungen ein

Rückbau Forschungsreaktor BER II

Blick in die Experimentier-Halle des Forschungsreaktors BER II. (Archivbild)

Im Verfahren zum Rückbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee sind im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung 155 fristgerechte Einwendungen eingereicht worden.

In der sogenannten Auslegungsphase reichten Bürgerinnen und Bürger aus sechs Bundesländern zu rund 40 Themenbereichen Einwendungen ein, wie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mitteilte. Im Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Reaktors sei eine wichtige Etappe nun abgeschlossen. 

BER II lieferte Neutronen für wissenschaftliche Untersuchungen

Der Forschungsreaktor BER II wurde vom Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) betrieben. Der BER II lieferte ausschließlich Neutronen für wissenschaftliche Untersuchungen, die Kernspaltung erfolgte nicht zur Energiegewinnung. 2019 wurde der Betrieb eingestellt. Für die Stilllegung und den Abbau des Reaktors läuft derzeit ein Genehmigungsverfahren. Vom 18. November 2025 bis 28. Januar konnten Interessierte die Antragsunterlagen des HZB einsehen und Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen.

Viele Einwendungen aus Nordrhein-Westfalen

Den Angaben zufolge haben in dem Zeitraum mehr als 500 Menschen die Unterlagen eingesehen, überwiegend über ein Online-Portal. Davon erfolgten rund 200 Zugriffe aus dem Raum Berlin. Laut Senatsverwaltung wurden die meisten Einwendungen aus Nordrhein-Westfalen eingereicht, rund ein Drittel kamen aus Berlin und Brandenburg. Zudem reichten zwei Naturschutzvereine sowie zwei weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen ein.

Einwendungen werden ausgewertet

Alle frist- sowie formgerecht eingegangenen Einwendungen würden nun von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde ausgewertet. Anschließend findet demnach eine Erörterung statt, bei der die Einwendungen genauer erläutert werden können. Danach erarbeite die Behörde eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. «Wann die Behörde über den vorliegenden Antrag abschließend befinden wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen», hieß es von der Senatsumweltverwaltung.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 9. Februar 2026
Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026

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