Technisches Problem

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Anlage zum Rundschreiben I Nr. 05/2010

Leitfaden für die Erstellung eines Sozialberichts

  • Anlass der Sachverhaltsaufklärung
    • Benennung des Auftrages des Gerichts
    • Hinweis auf Freiwilligkeit der Abgabe von Informationen
    • Datenschutzerklärung
  • Angaben zur betroffenen Person
    • Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, ev. derzeitiger Aufenthaltsort, Telefonnummer, ggf. Ansprechpartner/in und Telefonnummer der Einrichtung/Heim/Sozialstation)
  • Vorsorgeverfügungen
    • Sind Vorsorgeverfügungen des oder der Betroffenen bekannt (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Kontovollmacht, etc.)?
    • Sind ggf. Aufbewahrungsort, Name und Adresse des oder der Bevollmächtigten bekannt?
  • Angabe der Informationsquellen
    • Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person
    • Datum und Ort (Hausbesuch, Besuch in der Klinik, Besuch im Heim)
    • Wer war noch anwesend (und gab eventuell Auskünfte)?
    • Persönliches Gespräch mit weiteren Personen
    • Datum und Ort des Gesprächs
    • Telefonate, Telefonnummern
    • Eingesehene Akten/Unterlagen
  • Zur sozialen Situation der betroffenen Person
    • Biographie, Ausbildung, beruflicher Werdegang
    • Wohn- und Lebensverhältnisse
    • Familiäre Situation, nächste Angehörige, Kontaktpersonen
  • Zur finanziellen Situation der betroffenen Person
    • Einkommen, Unterhalt, Rente (möglichst genaue Bezeichnung)
    • Vermögen, Grundstücke, sonstige Immobilien, Pkw, Boot
    • Laufende und sonstige finanzielle Verpflichtungen (Miete, Nebenkosten, Ratenzahlungen)
  • Zur Gesundheitssituation der betroffenen Person
    • Wie ist der gesundheitliche Gesamteindruck?
    • Benennung der Pflegestufe (sofern vorhanden)
    • Liegt ein Gutachten der Pflegekasse vor (wenn ja, wann erstellt)?
  • Sichtweise der betroffenen Person
    • Wie schildert der/die Betroffene die Situation im Hinblick auf
    • Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten
    • Eigene oder im Umfeld vorhandene und nutzbare Ressourcen
    • Die Unterstützungsmöglichkeiten durch einen Betreuer/eine Betreuerin
  • Zur Lebensbewältigung der betroffenen Person
    • Welche Einschränkungen ergeben sich bei der Wahrnehmung eigener Angelegenheiten?
    • Über welche Hilfen (incl. ambulanter Dienste oder Institutionen) verfügt der/die Betroffene?
    • Aus welchen Gründen genügen die bisherigen Hilfen ggf. nicht mehr?
    • Welche Hilfen außerhalb der Betreuerbestellung könnten die bestehenden Einschränkungen ausgleichen?
  • Bewertung und Prognose der Erforderlichkeit einer Betreuung
    • Benennung des Unterstützungsbedarfs, der nicht durch die vorhandenen Hilfen ausgeglichen werden kann, orientiert an möglichen Aufgabenkreisen
    • Welche Regelungsbereiche werden aufgrund der genannten Unterstützungsbedarfe vorgeschlagen (möglichst genaue und einzeln bezeichnete Angelegenheiten aus dem Bereich der Personensorge und/oder der Vermögenssorge)?
    • Sind Eilmaßnahmen erforderlich (welche Regelungsbedarfe bestehen vorrangig, was ist vom Betreuer umgehend zu veranlassen – z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen, stationäre Unterbringung in einer Klinik, Sicherung des Vermögens, etc.)
  • Zusammenfassende Beurteilung
    • Beantwortung der Frage/n des Gerichts
    • keine weitere Argumentation, sondern Schlussfolgerung: Abwägung der Erkenntnisse aus Bewertung und Prognose im Hinblick auf die Problemstellung/Fragestellung
  • Entscheidungsvorschlag
    • Konkreter Handlungsvorschlag (entwickelt aus der zusammenfassenden Beurteilung)
    • Bei Empfehlung einer Betreuerbestellung: Aussagen
      • zur Haltung des/der Betroffenen sowie zum freien Willen
      • zur Erforderlichkeit der Betreuung
      • zum Aufgabenkreis der Betreuung
      • zur Dringlichkeit
    • Bei Empfehlung „keine Betreuerbestellung“:
      • Darstellung der Gründe, warum andere Hilfen ausreichen (ggf. Hinweis auf Hilfevermittlung) bzw. kein rechtlicher Vertretungsbedarf besteht.
  • Ggf. Angaben zum vorgeschlagenen Betreuer bzw. zur vorgeschlagenen Betreuerin
    • Möchte der/die Betroffene, dass eine bestimmte Person zum Betreuer/zur Betreuerin bestellt wird?
    • Möchte der/die Betroffene, dass eine bestimmte Person nicht zum Betreuer/zur Betreuerin bestellt wird?
    • In welchem Verwandtschafts- oder sonstigen Verhältnis steht die vorgeschlagene Person zum/zur Betroffenen?
    • Liegt ggf. eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen vor? Kann der Vorschlagende vom Unterzeichenden unterstützt werden?
    • Warum erscheint diese Person als (nicht) geeignet?
  • Bei Vorschlag eines Betreuers/einer Betreuerin durch die Behörde:
    • Kann die Betreuung ehrenamtlich geführt werden? Falls ja: Steht ein Familienangehöriger/eine Familienangehörige oder ein anderer ehrenamtlicher Betreuer/eine andere ehrenamtliche Betreuerin zur Verfügung?
    • Wird ein/e Berufsbetreuer/-in vorgeschlagen, so ist dies zu begründen.
  • Personalien des Betreuers / der Betreuerin
    • Name, Vorname
    • Betreuerstatus: Ehrenamt, Berufsbetreuer/-in, Vereinsbetreuer/-in, Amtsbetreuer/-in
    • Anschrift
    • Mitteilung des Umfangs beruflicher Betreuungen (Anzahl Betreuter in Wohnung und Heim)
    • Einverständnis zur Übernahme der Betreuung (mündliche Zusage reicht aus)
    • Ggf. Hinweis auf Vertretungsbetreuer/-in
  • Hinweise für das gerichtliche Verfahren
    • Wo befindet sich der/die Betroffene zur Zeit?
    • Sind Änderungen des Aufenthalts möglich?
    • Wer kann darüber Auskunft geben (Name, Anschrift, Telefonnummer)?
    • Mit welchen Schwierigkeiten muss bei der Anhörung gerechnet werden (z.B. Nichtöffnen der Wohnungstür, Sehbehinderung, Schwerhörigkeit, Geh- und Transportschwierigkeiten)?
    • Durch welche Person/Institution (z.B. Sozialstation) kann ein Anhörungs- oder Untersuchungstermin vermittelt werden (Name, Anschrift, Telefonnummer)?
    • Ist ein/-e Verfahrenspfleger/-in notwendig (wenn ja, bitte begründen)?
    • Besteht eine Eilbedürftigkeit (wenn ja, bitte begründen)?