Hinweis: Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen direkt an die für Sie zuständige Behörde. Die Senatsverwaltung für Soziales entscheidet nicht über Anträge und führt keine Einzelfallberatung durch.
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Die Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
Informationen zur Verordnung über die Berücksichtigung der aktiven Förderung der Beschäftigung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Gewährung freiwilliger Leistungen aus Landesmitteln
Sprache: deutsch, Erscheinungsjahr: 2012, Seitenanzahl: 6, Publikationsart: Faltblatt
Abteilung Soziales
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