Ordnungswidrigkeiten und Genehmigungen

Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen:

Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland

Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Hier werden die erforderlichen Erlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Hier eine beispielhafte Auflistung einzelner Sondernutzungsarten:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Aufstellen von Schuttcontainern, Bauzäunen,Kabelbrücken, Autokräne
  • Kranschwenkbereiche
  • Zirkuswerbung an Lichtmasten
  • Wahlwerbung an Lichtmasten
  • Über- und Unterbauung des Straßenlandes durch Balkone, Erker, Gebäudebrücken, Fundamente, Eingangsüberdachungen
  • Filmaufnahmen
  • Leitungen der Versorgungsunternehmen
  • Telefonzellen, Briefkästen, Wertzeichenautomaten
  • Großwerbeanlagen (z.B. Litfaßsäulen)
  • Apothekenhinweismasten
  • Weihnachtliche Illumination (Lichterketten), Ausschmückungen/Beflaggungen zu besonderen Anlässen

Ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung vorliegt, ist nach Antragstellung im Einzelnen zu prüfen.

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Neue Online-Verfahren im Bereich Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu den Online-Verfahren im Bereich Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes vom 10.04.2018 Weitere Informationen

 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Antrag

  • Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden.
  • Der Antrag sollte daher möglichst etwa 4 – 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann.
  • Bitte nutzen Sie ausschließlich das Online-Formular und die elektronische Antragstellung.
  • Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung besteht jedoch nicht.
  • Hinweis: Bitte beantragen Sie beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau nur Sondernutzungen, die im Verwaltungsbezirk Spandau ausgeübt werden sollen.
 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Online Formular: Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 Abs. 3 BerlStrG

Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse nach § 11 Abs. 3 BerlStrG für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Wenn Sie das Online-Formular nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens jedoch um 15,00 €. Weitere Informationen

 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Online Formular: Antrag auf Sondernutzungen nach § 11 BerlStrG

Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse nach § 11 BerlStrG beantragen. Wenn Sie das Online-Formular nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens jedoch um 15,00 €. Weitere Informationen

Euromünze Männchen

Gebühren

  • Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist verwaltungsgebührenpflichtig.

Hinweis:
Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch über das Online-Formular stellen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens jedoch um 15,00 €.

  • Für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes werden Sondernutzungsgebühren erhoben.
Straßencafé

Weitere Straßenlandsondernutzungen

Für folgende Straßenlandsondernutzungen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Sondernutzung § 13 BerlStrG). Diese erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde.

  • Aufstellen von Informations- und Werbeständen
  • Großwerbetafeln für Wahlen
  • Herausstellen von Stehtischen vor den eigenen Geschäftsräumen
  • Herausstellen von Tischen und Stühlen vor den eigenen Geschäftsräumen
  • Herausstellen von Waren vor den eigenen Geschäftsräumen
  • Herausstellen von sonstigen Gegenständen (z.B. Stelltafel, Kinderschaukelgerät) vor den eigenen Geschäftsräumen
  • Straßenhandel
 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Online-Formular: Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO/§ 13 BerlStrG

Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO/§ 13 BerlStrG beantragen. Weitere Informationen

Sondernutzungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden.

Insbesondere ist verboten:
  • Lärm zu verursachen, der andere Anlagenbesucher unzumutbar stört,
  • Schleuder-, Wurf- oder Schießgeräte zu benutzen,
  • Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, oder andere Haustiere frei laufen zu lassen oder auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen oder in Gewässern baden zu lassen,
  • Feuer anzuzünden oder zu unterhalten,
  • öffentliche Grün- und Erholungsanlagen mit Kraftfahrzeugen, außer Krankenfahrstühlen, zu befahren oder diese oder Anhänger dort abzustellen.

Eine Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die über das erlaubte Maß hinausgeht, bedarf der Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamtes. Die Ausnahmegenehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist.

Hier eine beispielhafte Auflistung möglicher Sondernutzungsarten:
  • Befahren der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage
  • Filmaufnahmen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Antrag

Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden. D.h. der Antrag sollte möglichst etwa 4 – 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann.

Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte mind. folgende Angaben enthalten:
  • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Antragstellers
  • Nutzungsart
  • Nutzungsort
  • Nutzungszeitraum
  • Lageplan oder -skizze.

Bitte erläutern Sie auch, warum eine Nutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage aus Ihrer Sicht erforderlich ist.

Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht.

Hinweis: Sofern sich die betroffene öffentliche Grün- und Erholungsanlage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes oder eines Naturschutzgebietes befindet, benötigten Sie zusätzlich die Genehmigung der Naturschutzbehörde.

Euromünze Männchen

Gebühren und Entgelte

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist verwaltungsgebührenpflichtig.

Für die Nutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen werden Nutzungsentgelte erhoben.

Mann untersucht Fragezeichen mit Lupe

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Rechtliche Hinweise

Rechtliche Grundlagen