Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 11 BerlStrG. Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden.
- Was ist ein Zirkus?
Unter einem Zirkus ist ein Unternehmen zu verstehen, das an wechselnden Veranstaltungsorten in einem Zelt oder einem provisorisch aufgestellten Gebäude die kulturelle Darbietung von Reitkunst, Tierdressur, Akrobatik und Ähnlichem pflegt.
- Sondernutzungsgebühren:
Es werden Sondernutzungsgebühren in Höhe von 2,50 Euro je Zirkuswerbetafel erhoben (Vorkasse).
- Verwaltungsgebühren:
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird für die erste Zirkuswerbetafel eine Verwaltungsgebühr von 35,00 Euro und für jede weitere Zirkuswerbetafel eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro erhoben (Vorkasse).
- Sicherheitsleistung (§ 11 BerlStrG):
Abhängig von der Anzahl der Zirkuswerbetafeln wird in Spandau eine Sicherheitsleistung zwischen 150,00 Euro und 600,00 Euro erhoben (Vorkasse).