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Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung

Das Leitziel "Lichtenberg auf dem Weg zur Bürgerkommune"
ist mit der zum 15. Juli 2005 vorgenommenen Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes rechtlich verankert. Zum einem wurden mit der Gesetzesänderung nunmehr alle Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner von sich aus über alle wichtigen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, wenn sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mitwirkungsrechte zu informieren. Zum anderen bestehen für alle Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, umfassende Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten an den kommunalpolitischen Entscheidungen der Lichtenberger BVV und des Bezirksamtes. So bestehen jetzt für die Bürgerinnen und Bürger umfassende, zum Teil auch direkte Beteiligungsmöglichkeiten an den kommunalpolitischen Entscheidungen der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und des Bezirksamtes (BA).

Mehr Mitbestimmung in den Berliner Bezirken

Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes hat den Weg zu Bürgervoten auf bezirklicher Ebene bereitet, so dass hierdurch jetzt die Wahlberechtigten auch im Bezirk Lichtenberg von Berlin das Recht und somit die Möglichkeit haben, in Angelegenheiten entscheiden zu können, die bisher der Bezirksverordnetenversammlung vorbehalten waren. Mit der Einführung des Bürgerentscheides zum Beispiel werde nun klargestellt, dass die vollziehende Gewalt nicht mehr allein in den Händen der Bezirksverwaltungen liegt, sondern in bestimmten Fällen auch durch Akte der unmittelbaren demokratischen Willensbildung der Bevölkerung erfolgen kann. Für die BVV wie für das Bezirksamt war die Beteiligung der Lichtenbergerinnen und Lichtenberger an der Bezirkspolitik schon immer ein zentrales Anliegen. Das fand auch in der Geschäftsordnung der BVV ihren Niederschlag, die seit langem einen Abschnitt zur Bürgerbeteiligung hat. Nicht selten waren dem Bezirk aber wegen fehlender Landesgesetze die Hände gebunden: So gab es in Berlin als einzigem Bundesland keine Bürgerentscheide; die Einwohnerfragestunden mussten außerhalb der regulären BVV-Sitzung stattfinden; Einwohneranträge waren nicht zulässig. Mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses vom Juli 2005 hat sich das grundlegend geändert. Am 15. März 2006 hat die BVV mit der Änderung ihrer Geschäftsordnung die Verfahrensregeln beschlossen, nach denen die Lichtenbergerinnen und Lichtenberger ihre demokratischen Rechte in der Bezirkspolitik wahrnehmen können. Als einziger Bezirk hat die Lichtenberger BVV dabei die ganze Breite der in Berlin vorhandenen Formen der Bürgerbeteiligung genutzt; nur im Bezirk Lichtenberg haben die Einwohnerinnen und Einwohner auch die Möglichkeit, sich an Debatten der BVV mit einem Redebeitrag zu beteiligen. Der Verein "Mehr Demokratie" e.V.(Externer Link) bezeichnete Lichtenberg deshalb als "Berlins bürgerfreundlichsten Bezirk".

Unter anderem können Sie sich über folgende Formen in Lichtenberg an der konkreten Gestaltung der bezirklichen Verwaltung beteiligen:


Einsicht in Unterlagen der BVV

Die BVV und ihre Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Nach der Geschäftsordnung der BVV (§ 56) kann jede Lichtenbergerin und jeder Lichtenberger Einsicht in alle Unterlagen dieser Sitzungen nehmen. Die Einsicht in Unterlagen von nichtöffentlichen Sitzungen ist ausgeschlossen.

Interessierte können sich an das

  • Büro der BVV Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg
    wenden.
Die BVV veröffentlicht Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle, Dokumente und Termine über das eigene Internet-Angebot.

Worterteilung an Nicht-Mitglieder der BVV in einer BVV-Sitzung

Als erster Bezirk hat Lichtenberg auf der Grundlage der Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in seiner Geschäftsordnung der BVV (§ 57) die Regeln für die Worterteilung an Personen bestimmt, die nicht Mitglieder der BVV sind - das Gesetz verwendet hierfür den Begriff "andere Personen". Bis zur Gesetzesänderung konnte dieser Personenkreis das Wort nur in der damals außerhalb der BVV-Sitzung stattfindenden Einwohnerfragestunde zu einer Fragestellung erhalten.

Jetzt reicht ein schriftlicher Antrag an den Vorsteher der BVV und die Unterstützung durch sechs Bezirksverordnete, um in der BVV-Sitzung zu einem feststehenden Tagesordnungspunkt reden zu können. Ein Berechtigter darf je einmal zu höchstens zwei Tagesordnungspunkten sprechen. Die Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt. Wenn die BVV beschließt, zu bestimmten Tagesordnungspunkten keine Debatte zu führen, sind Wortmeldungen ausgeschlossen.

Worterteilung an Nicht-Mitglieder der BVV in einer Ausschusssitzung

In Ausschüssen können sich Nicht-Mitglieder der BVV schon seit geraumer Zeit an der Debatte beteiligen. Auch hier ist eine Unterstützung durch Mitglieder des Ausschusses notwendig - nach den neuen Regelungen der Geschäftsordnung der BVV (§ 58) ist die Zustimmung von drei Mitgliedern ausreichend. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich an den Vorsitzenden des Ausschusses gerichtet werden. Mit der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder kann der Ausschuss eine Redezeitbegrenzung beschließen.

Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde gehörte schon in den "Alt-Bezirken" Hohenschönhausen und Lichtenberg zur "Normalität" der BVV-Arbeit (§ 59 Geschäftsordnung der BVV). Vor kurzem hat die BVV im Interesse der Berufstätigen festgelegt, dass die Fragestunde frühestens 18:30 Uhr beginnt. Nur in der ersten Sitzung nach der Neuwahl der BVV findet keine Fragestunde statt.

Das Procedere für die Einwohnerfragestunde ist denkbar einfach. Derjenige, der eine Frage zur Bezirkspolitik hat, kann sich entweder vorab an das

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    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg
wenden oder zum Beginn der Einwohnerfragestunde beim Vorsteher der BVV seine Frage anmelden.

Jeder Fragesteller darf pro Sitzung der BVV eine Frage stellen. Die Frage sollte schriftlich formuliert sein und mit Namen und Anschrift des anfragenden Einwohners versehen sein. Die Frage soll kurz und präzise formuliert sein. Für die Einwohnerfragestunde stehen maximal 30 Minuten zur Verfügung. Die Fragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der BVV gestellt. Um möglichst viele Fragen in einer Fragestunde beantworten zu können, kann der Vorsteher der BVV die Redezeit eines Fragestellers begrenzen. Auf die Fragen können Mitglieder des Bezirksamtes und Bezirksverordnete antworten. Nach der Antwort kann vom Fragesteller noch eine Zusatzfrage gestellt werden. Da es sich um eine "Fragestunde" handelt, gibt es allerdings keine ausführliche Debatte, wie sie sonst bei der Behandlung von schriftlichen Vorlagen für die BVV üblich ist. Kann eine Frage in der BVV-Sitzung nicht beantwortet werden, so bekommt der Einwohner innerhalb einer Woche eine schriftliche Antwort des Bezirksamtes.

Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen

Schon seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche sich über das Kinder- und Jugendparlament (KJP)(Externer Link) an der bezirklichen Verwaltung beteiligen (§ 60 Geschäftsordnung der BVV). Das Kinder- und Jugendparlament Lichtenberg möchte allen Kindern und Jugendlichen in unserem Bezirk die Möglichkeit bieten sich einzumischen. Mitmachen können alle, die zwischen 14 und 27 Jahre alt sind und ihren "Lebensmittelpunkt" in Lichtenberg sehen: die in Lichtenberg zur Schule gehen, ihre Arbeitsstelle oder ihren Wohnort haben, oder auch jene, deren Freunde fast alle in unserem Bezirk wohnen und die deshalb sehr viel Zeit hier verbringen. Wenn das Kinder- und Jugendparlament will, dass sich die BVV mit einem Thema, das für Kinder und Jugendliche wichtig ist, beschäftigt, muss es einen Beschluss fassen und diesen dem Vorsteher der BVV übergeben:

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Der Vorsteher ist verpflichtet, dieses Anliegen auf die Tagesordnung der nächsten BVV-Sitzung zu setzen. Außerdem haben die Sprecher des KJP vor Eintritt in die Tagesordnung einer Sitzung der BVV Gelegenheit, Probleme und Fragen an die Bezirksverordneten heran zutragen. Für die BVV-Ausschüsse kann das KJP bis zu drei Mitglieder benennen, die zu Fragen, für die der Ausschuss zuständig ist, die Position des Gremiums darstellen können.

Eingaben und Beschwerden

Nach dem Grundgesetz (Artikel 17) und der Verfassung von Berlin (Artikel 34)(Externer Link) hat Jeder das Recht, sich einzeln oder zusammen mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. In Berlin sind das das Abgeordnetenhaus, der Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter. Die Geschäftsordnung der BVV (§ 62) regelt das Verfahren der Behandlung in der BVV. Danach kann jeder, auch derjenige, der nicht im Bezirk Lichtenberg wohnt oder arbeitet, eine Eingabe bzw. Beschwerde an die BVV richten. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass der Bezirk, also BVV oder Bezirksamt, für die betreffende Angelegenheit zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, so leitet der Ausschuss die Eingabe bzw. Beschwerde an die zuständige Stelle weiter oder gibt dem Einwohner den Rat, sich selbst an diese Stelle zu wenden.

Alle Eingaben und Beschwerden, von denen der Antragsteller erwartet, dass die BVV sich damit beschäftigen soll, sind an den Ausschuss Geschäftsordnung / Eingaben-Beschwerden der BVV zu richten. Üblicherweise erfolgt das unter der Postanschrift der BVV

  • Büro der BVV Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg
Für die Abfassung von Eingaben und Beschwerden gibt es keine besonderen Regeln; es empfiehlt sich allerdings, der Beschreibung des Problems, um dessen Lösung man bittet, auch entsprechende Unterlagen beizufügen, so zum Beispiel ein ablehnendes Schreiben aus dem Bezirksamt, soweit dieses vorhanden ist. Unbedingt sind Name, Vorname und genaue Anschrift zu nennen - anonyme Eingaben werden nicht bearbeitet.

Nach dem Eingang der Eingabe beziehungsweise Beschwerde erhält der Einwohner zeitnah eine Eingangsbestätigung. In der Regel holt der Ausschuss zum Problem die Meinung der zuständigen Stelle im Bezirksamt ein. Wenn die Stellungnahme des Bezirksamtes vorliegt, wird die Eingabe im Ausschuss behandelt und entschieden - dazu kann der Betreffende eingeladen werden. Danach bekommt er ein Abschlussschreiben, mit dem der Ausschuss mitteilt, was er zur Eingabe entschieden hat. Wenn das Bezirksamt oder auch weitere Ausschüsse einbezogen werden, dauert die Bearbeitung der Eingabe in der Regel länger als vier Wochen. In diesem Falle ist der Einwohner durch einen Zwischenbescheide zu informieren.

Formular für eine Eingabe oder Beschwerden Formular

Einwohnerversammlung

Einwohnerversammlungen sind in der bezirklichen Praxis nichts Neues: Besonders das Bezirksamt nutzte diese Formen, um eigene Vorhaben rechtzeitig an die Bürger heranzutragen und Meinungen und Vorschläge aus der Bevölkerung aufzunehmen. In letzter Zeit kamen sie insbesondere auch bei der Erarbeitung des Bürgerhaushalts zum Tragen.

Mit der neuen Fassung des Bezirksverwaltungsgesetzes haben nun auch Einwohner das Recht, eine Einwohnerversammlung zu fordern (§ 63 Geschäftsordnung der BVV). Wenn ein Lichtenberger einen entsprechenden Antrag an den Vorsteher der BVV (Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin) gerichtet hat, ist dieser Antrag auf der nächstfolgenden Sitzung zu behandeln. Unterstützt ein Drittel der Bezirksverordneten den Antrag, hat der Vorsteher die Einwohnerversammlung unverzüglich einzuberufen.

Hinsichtlich des Gegenstandes einer Einwohnerversammlung wird nur eine Vorgabe gemacht: Bedingung ist, dass die betreffende Frage einen direkten Bezug zum Bezirk hat. Das kann einerseits bedeuten, dass der Bezirk direkt für die Frage zuständig ist. Bei städtischen Angelegenheiten, die im Abgeordnetenhaus oder im Senat entschieden werden, sind nur dann Einwohnerversammlungen im Bezirk möglich, wenn die Angelegenheit den Bezirk direkt betrifft. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Senatsverwaltung ein größeres Bauvorhaben im Bezirk genehmigen will.

Einwohnerantrag

Der Einwohnerantrag (§ 64 Geschäftsordnung der BVV) gehört zu den neuen Mitwirkungsmöglichkeiten, die nun auch den Lichtenbergerinnen und Lichtenbergern zur Verfügung stehen. Jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Bezirk wohnt, kann danach einen Antrag an die BVV stellen und ihr damit empfehlen, in einer bestimmten Sache eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Im Unterschied zum Bürgerbegehren trägt ein Einwohnerantrag aber nur empfehlenden Charakter, die BVV ist frei, anders zu entscheiden.

Ansprechpartner für die Initiatoren von Einwohneranträgen im Bezirk Lichtenberg ist der Vorsteher der BVV

  • Büro der BVV Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg

Weitere Informationen sowie Musterunterschriftsbögen bzw. -listen

Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Zu den neuen Elementen der Bürgerbeteiligung in Berlin gehört der Bürgerentscheid, der - wenn er von einer ausreichenden Zahl von Wahlberechtigten unterstützt wird - die Wirkung eines Beschlusses der BVV hat. Voraussetzung für die Durchführung eines Bürgerentscheids ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren (Zustimmung von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten) zu einem Antrag und die Ablehnung der BVV, dem Anliegen des Bürgerbegehrens unverändert oder in einer Form, die von den benannten Vertrauensleuten gebilligt wird, zuzustimmen. Bis zur Novelle des Bezirksverwaltungsgesetzes war Berlin das einzige Bundesland, in dem die Bürger diese wichtigste Form der direkten Demokratie nicht nutzen konnten.
Die Geschäftsordnung der BVV (§ 65) hat für den Bezirk Lichtenberg eine starke Begleitfunktion der BVV im Prozess eines Bürgerbegehrens beziehungsweise Bürgerentscheids festgeschrieben. Im Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren kann die BVV einen zeitweiligen Ausschuss bilden. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die BVV beziehungsweise den zeitweiligen Ausschuss rechtzeitig und umfassend über das bezirkliche Handeln im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zu informieren. Dies gilt insbesondere für die Beratung der Initiatoren des Begehrens, die Kostenschätzung, die Festlegung von Auslageorten und -zeiten und die Prüfung des konkreten Verwaltungshandelns zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens. Die schriftliche Information jedes Haushalts im Bezirk, die vor dem Bürgerentscheid obligatorisch ist, wird vom Bezirksamt im Einvernehmen mit der BVV erarbeitet. In ihr ist auch die Meinung der Minderheit in der BVV in angemessener Weise darzustellen.
Ansprechpartner für die Initiatoren von Bürgerbegehren im Bezirk Lichtenberg von Berlin sind die Bezirksbürgermeisterin

  • Bezirksamt Lichtenberg Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3300, Telefax 030 90296-3309, E-Mail Bezirksbürgermeisterin
und der Vorsteher der BVV
  • Büro der BVV Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
    Telefon 030 90296-3110 bis 3112, E-Mail BVV Lichtenberg

Informationen und Beratung erhalten Sie auch beim Verein "Mehr Demokratie" e.V.(Externer Link)

Weitere Informationen sowie Musterunterschriftsbögen beziehungsweise Musterunterschriftslisten

Bürgerdeputierte

Neben den durch die wahlberechtigten Lichtenbergerinnen und Lichtenberger alle fünf Jahre gewählten Bezirksverordneten können weitere Sachkundige an der Arbeit der BVV teilnehmen (Bürgerdeputierte). Sie werden nach der Geschäftsordnung der BVV (§ 55) auf Vorschlag der Fraktionen durch die BVV für einen bestimmten Ausschuss gewählt. In diesem Ausschuss sind sie voll antrags- und stimmberechtigt. Voraussetzung für Bürgerdeputierte ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine Hauptwohnung in Berlin - auch Ausländer können Bürgerdeputierte werden. Bürgerdeputierte bringen in der Regel einen speziellen Erfahrungsschatz (Mitglieder von sozialen Vereinen, Vertreter der Unternehmerschaft und andere) in die Arbeit der Fachausschüsse der BVV ein; sie müssen nicht Mitglied der Partei sein, die sie zur Wahl als Bürgerdeputierte nominiert.


  • Auszug aus der Geschäftsordnung des Bezirksamtes Lichtenberg

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    (Beschluss vom 01.02.2006, 10994 Bytes)
  • Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 25

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    (Siebentes Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes , 203908 Bytes)



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Kontakt

Bezirksverordneten-
versammlung

Vorsteher
Herr Rainer Bosse

Büro der BVV
Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin

Telefon: 030 90296-3110
E-Mail: BVV Lichtenberg