Ausbildungsförderung

Möglichkeiten der Ausbildungsförderung

Schüler/innen und Auszubildende, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mit finanziellen Leistungen gefördert werden.
Ausbildungsförderung wird zum Beispiel: an Schülerinnen und Schüler gewährt, die an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (zum Beispiel Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10, Berufsfachschulen, (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendschulen und Kollegs lernen.

Seit 01.07.2013 kann der Antrag auf Leistungen nach den BAföG unter der Internet-Adresse www.berlin-bafoeg.de online ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Bezirksamt gesandt werden.

Zuständig ist das Bezirksamt Lichtenberg für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. Ab sofort werden auch Neuanträge für Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Neukölln, die Ihren Antrag ab August 2013 stellen, im Amt für Ausbildungsförderung in Lichtenberg bearbeitet. Der Antrag kann im Bezirk Charlottenburg, aber auch direkt in Lichtenberg abgegeben werden.

Die Ansprechpartner des Amtes für Ausbildungsförderung im Bezirksamt Lichtenberg finden Sie im Behördenwegweiser .

Für die berufliche Aufstiegsfortbildung gibt es in vielen Fällen finanzielle Unterstützung durch den Staat über das Aufstiegsfortbildungsgesetz. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ergeben sich für Antragsteller ab 01.07.2009 Leistungsverbesserungen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Zuständig für Antragstellungen auf Meister-BAföG ist das Bezirksamtes Lichtenberg für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Für Fragen zu ihren individuellen Leistungsansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner im Bezirksamt.

Der Antrag auf Leistungen nach dem AFBG kann hier auch online ausgefüllt werden.