Neubau und Ausbau von öffentlichen Straßen - Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge

Für den Neu- und Ausbau öffentlicher Straßen sind der Bezirk und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Das übergeordnete Hauptstraßennetz verwaltet die Senatsverwaltung, alle übrigen Straßen liegen in Bezirkshoheit.

Ihr Ansprechpartner im Bezirksamt Lichtenberg hilft Ihnen jedoch immer weiter. Häufige Anliegen sind Fragen beim Bau von Zufahrten zu Grundstücken, zur Müllentsorgung und zum Winterdienst. Auch bei Lärm, der bei Arbeiten an Straßen entsteht, können Sie sich an den Fachbereich Planung und Neubau beim Straßen- und Grünflächenamt wenden.

Werden öffentliche Straßen und Gehwege gebaut, sind die Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte, deren Gründstücke an der erschlossenen Straße liegen, verpflichtet, die umlagefähigen Kosten zu bezahlen. Mit einem amtlichen Bescheid wird den Betroffenen der anfallende Erschließungsbeitrag mitgeteilt.

Für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (hier in erster Linie: die Straße, teilweise aber auch von Parkanlagen und Grünflächen) im Sinne des Baugesetzbuches werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und dem Berliner Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) erhoben.

Auf schriftlichen Antrag kann für Sie eine Erschließungsbeitragsbescheinigung gefertigt werden. Hierin sind die wesentlichsten erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig .

Straßenausbaubeiträge können nicht mehr für die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der Verkehrsanlagen erhoben werden, da das Straßenausbaubeitragsgesetz am 05.09.2012 aufgehoben wurde.

Weitere Informationen