- Martin-Niemöller-Grundschule
In Westfalen am 14. Januar 1892 geboren, wurde Martin Niemöller in einem Pfarrhaus kaisertreu und deutsch-national erzogen. Als Marineoffizier kommandierte er im Ersten Weltkrieg ein U-Boot. Ab 1919 studierte Martin Niemöller Theologie in Münster. Seit seiner Ordination 1924 fungierte er als Geschäftsführer der Inneren Mission in Westfalen und war seit 1931 Gemeindepfarrer in Berlin-Dahlem. Zunächst die NSDAP unterstützend, dann tolerierend, geriet er bald mit ihr in Konflikt, als sie die Gewaltherrschaft etablierte. Im Herbst 1933 rief Martin Niemöller dazu auf, einen Pfarrernotbund zu schaffen, der sich gegen die Ausgrenzung von Christen jüdischer Herkunft aus dem kirchlichen Leben und gegen die Verfälschung biblischer Lehre durch die nationalsozialistischen Deutschen Christen wehren sollte. Daraus ging die Bekennende Kirche hervor, zu deren aktivsten Köpfen er zählte. Im März 1934 verhängte das Regime über ihn ein zeitweiliges Redeverbot und ließ ihn ein Jahr später zusammen mit mehreren hundert Pfarrern verhaften, weil sie sich gegen Angriffe des NS-Ideologen Alfred Rosenberg gewandt hatten. Am 1. Juli 1937 wurde Martin Niemöller erneut von der Gestapo festgenommen. Am 7. Februar 1938 verurteilte ihn ein Berliner Gericht zu neun Monaten Festungshaft, die durch die Untersuchungshaft verbüßt war. Am nächsten Tage brachte die Gestapo Martin Niemöller jedoch ins KZ Sachsenhausen, wo er sofort in Isolierhaft kam. Am 11. Juli 1941 wurde er in das KZ Dachau verlegt. Gegen seine Verhaftung sowie die Einweisung ins Lager protestierten zahlreiche Geistliche und Gläubige. Vielerorts im Ausland sah man in Martin Niemöller ein Zeugnis des ungebrochenen Willens, der Gewaltherrschaft zu widerstehen. Nachdem Martin Niemöller am 30. April 1945 befreit worden war, hatte er nach Kriegsende maßgeblichen Einfluss auf das Stuttgarter Schuldbekenntnis der evangelischen Kirche vom 19. Oktober 1945 und war von 1947 bis 1965 Kirchenpräsident von Hessen und Nassau. Martin Niemöller verstarb am 6. März 1984.