Sondernutzung von öffentlichem Straßenland / Behindertenparkplätze

Öffentliches Straßenland und die dazugehörigen Plätze sind in der Regel natürlich dazu dar, dass der Kraftverkehr fließt, dass Fußgänger sicher Straßen überqueren können und Radfahrer ohne Gefährdungen zügig vorankommen.
Über die eigentliche Funktion des Straßenlandes hinaus gibt es eine große Anzahl so genannter Sondernutzungen. Sie können Straßenland in Anspruch nehmen, natürlich mit vorher eingeholter Genehmigung, die Sie im Ordnungsamt – Fachbereich Straßenverkehrsbehörde bekommen.

Für Menschen mit Behinderungen, die selbst ein Auto fahren, besteht die Möglichkeit sich direkt in Wohnnähe einen Parkplatz einrichten zu lassen.

Hinweise

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angeboten in der Dienstleistungsdatenbank