Mit dem Fahrrad S- und U-Bahn nutzen

S-Bahn-Fahrrad-Familie_visitBerlin_Foto_Thomas_Kierok.jpg

In Berlin können Radfahrer ihr Fahrrad auch in öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und der Bahn transportieren- allerdings nicht in allen. Preise, Bestimmungen und Hinweise für Fahrradfahrer im Öffentlichen Nahverkehr.

Manche Strecken sind mit dem Fahrrad einfach zu lang. Oder während der Fahrradtour fängt es an zu regnen. Oder man möchte das Ausflugsziel schneller erreichen. Alle wichtigen Hinweise und Regeln für Mitnahme von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern in bei der BVG und Bahn.

In welchen Berliner Verkehrsmitteln dürfen Fahrräder mitgenommen werden?

Im Berliner Nahverkehr können Fahrräder in den Regionalzügen, der U- und S-Bahn sowie in der Straßenbahn in den dafür gekennzeichneten Wagen transportiert werden. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wird der von einem Fahrrad beanspruchter Platz von einem Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. In Bussen ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet. Das gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr. Ausnahme sind die Nachtbusse der Linien N1 bis N9. Hier ist Platz für jeweils ein Fahrrad.

Welche Fahrräder und Roller dürfen mit in die Bahn genommen werden?

In allen Verkehrsmitteln, in die man Fahrräder mitnehmen kann, gilt: Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.

Als Fahrräder gelten:

  • Fahrräder mit zwei Rädern und einem Sitz mit und ohne Elektro-Hilfsmotor
  • zweirädrige fahrradähnliche Roller ohne Motor


Nicht mitgenommen werden dürfen:
  • Fahrräder mit mehr als zwei Rädern
  • Lastenfahrräder
  • Fahrradanhänger
  • motorisierte Fortbewegungsmittel wie E-Roller

Preise für die Fahrradmitnahme bei Bahn und BVG

Für die Mitnahme von Fahrrädern bei der BVG wird ein Fahrradticket benötigt. Fahrradtickets für die BVG kosten:

  • 1,70 Euro für eine Kurzstrecke
  • 2,30 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich AB (Tageskarte AB 5,30 Euro)
  • 2,60 Euro für den Einzelfahrausweis in Tarifbereich Berlin BC (Tageskarte BC 5,70 Euro)
  • 3 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich Berlin ABC (Tageskarte ABC 5,90 Euro).

Neben Einzelfahrausweisen und Tageskarten können Monatskarten erworben werden.

Inhaber eines Schülerticket mit Schülerausweis I oder einer Monatskarte für Auszubildende/Schüler können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Fahrräder für Kleinkinder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll und vollständig zusammengeklappte Fahrräder und Roller gelten als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden. Die Fahrkarte für Fahrräder gilt jeweils für zwei Stunden, wobei Umsteigen möglich, aber Rück- und Rundfahrten ausgeschlossen sind.

Fahrräder auf dem Bahnhof:

Wer auf den S- und U-Bahnhöfen nicht über die Treppen zu den Bahngleisen gelangen kann oder möchte, kann auch den Aufzug nutzen. Aufzüge sind in fast allen Bahnhöfen vorhanden und für den Fahrradtransport geeignet. Auf den Bahnhöfen dürfen Fahrräder nur in den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden, und es ist untersagt, mit dem Rad zu fahren und die Rolltreppen zu benutzen.

Das könnte Sie auch interessieren

Vorschau Rad-Sternfahrt

Fahrradtouren

Geführte Fahrradtouren durch Berlin: Beim Sightseeing auf dem Fahrrad die Stadt entdecken.  mehr

Quelle: BerlinOnline/Stand: Januar 2016

Aktualisierung: 24. April 2024