Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind: für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder. für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“). mehr