Auftrag des Justizvollzuges. Strafzeit planen, Gefangene beschäftigen, qualifizieren und resozialisieren, Suiziden vorbeugen, Allgemeinheit schützen, kriminologische Forschung betreiben... Weitere Informationen. mehr
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. mehr
Die Justizvollzugsanstalt Tegel ist ein im Berliner Bezirk Reinickendorf gelegenes Gefängnis für den Vollzug von Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. mehr
Neben den Unterlagen aus der Vollstreckung und dem Vollzug vorangegangener Freiheitsentziehungen sind insbesondere auch Erkenntnisse der Gerichts- und Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsichtsstellen einzubeziehen. mehr
Als Vollzugslockerungen werden die Genehmigung einer Beschäftigung außerhalb der Anstalt unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) und ohne Aufsicht (Freigang) sowie Ausführungen (begleitet durch Vollzugsbedienstete) und Ausgänge (unbegleitet) verstanden. mehr
Für den Vollzug einer gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft gelten § 119 Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder im Folgenden etwas ... mehr
Wie der Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft zu erfolgen haben, ist wegen der zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilten Gesetzgebungskompetenz weiterhin im Strafvollzugsgesetz geregelt. mehr
Unterbringung in Wohnbereichen. (1) Wohnbereiche werden baulich abgegrenzt für eine bestimmte Anzahl von Gefangenen eingerichtet. Neben den Hafträumen gehören zu jedem Wohnbereich Einrichtungen zur gemeinsamen Nutzung, insbesondere Küchen und Aufenthaltsbereiche. mehr
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz mehr
Vollzugs- und Eingliederungsplanung. (1) Auf der Grundlage des Ergebnisses des Diagnostikverfahrens wird ein Vollzugs- und Eingliederungsplan erstellt. Er zeigt den Untergebrachten bereits zu Beginn der Unterbringung die zur Erreichung des Vollzugsziels erforderlichen Maßnahmen auf. mehr
Abschnitt 10 - Vergütung, Gelder der Gefangenen und Haftkostenbeitrag. Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Berlin (Berliner Strafvollzugsgesetz – StVollzG Bln) vom 4. April 2016. mehr
Täglich kümmern sich mehr als 2.700 Beschäftigte um die sichere Unterbringung und Betreuung von etwa 3.500 Inhaftierten. Die Arbeit in den acht Justizvollzugseinrichtungen ist voll vielfältig. Das sorgt für ein breites Spektrum an attraktiven Einstiegs- und Karrierechancen für Berufseinsteiger:innen und Berufserfahrene. mehr
Die JVA des Offenen Vollzuges ist eine Vollzugsanstalt für männliche Erwachsene. Sie verfügt über 908 Haftplätze, verteilt auf vier Teilanstalten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Zehlendorf. mehr
Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 2 verurteilte Jugendliche und 3 Untersuchungshaft/ Jugend im geschlossenen Vollzug untergebracht. Die meisten Strafen wurden wegen Diebstahlshandlungen vollstreckt bzw. untersucht. mehr
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefan-gene fähig werden, künftig in sozialer Verant-wortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straf-taten.“ Mit diesen Worten legt § 2 des Strafvollzugsge-setzes Ziel und Aufgabe des Strafvollzugs fest mehr
Verteilt auf vier Teilanstalten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf ist die JVA des Offenen Vollzuges Berlin eine Vollzugsanstalt für männliche Erwachsene. Weitere Informationen. mehr
Eine Ladung zum Strafantritt für den offenen Vollzug erhalten im Land Berlin männliche erwachsene Personen, die sich nach ihrer Verurteilung zu einer oder mehre- ren Freiheitsstrafen auf freiem Fuß befinden. mehr
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. § 3 Grundsätze der Vollzugsgestaltung (1) Der Vollzug ist auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit mehr
Link zur Gesamtausgabe des StVollzG Bln als PDF-Datei. Verwaltungsvorschriften zum StVollzG Bln. Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs vom 4. April 2016 (GVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1145) mehr