Förderprogramme im Bereich „Weltoffenes Berlin“ für 2026 ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 25.08.2025

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährt im Jahr 2026 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Zuwendungen zur Förderung von Kunst-, Medien-, und Kulturschaffenden, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder verlassen müssen.
Die Antragsfrist für die hier ausgeschriebenen Förderprogramme endet am 25. September 2025 um 14:00 Uhr.

Fellowship-Programm
Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteure können sich um die Durchführung von maximal einjährigen Fellowships bewerben, um Kunst-, Medien- oder Kulturschaffende der Zielgruppe, beim Einstieg in die professionelle Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit in Berlin zu unterstützen.
Ziel des Programms ist eine professionelle Kooperation zwischen Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteuren und professionellen Künstlerinnen und Künstlern, Medien- und Kulturschaffenden (Fellows), die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen haben oder wollen, weil sie:
• sich persönlich bedroht sehen (z.B. aufgrund von politischer Verfolgung oder bewaffneten Konflikten),
• ihre professionelle Tätigkeit wegen der politischen Bedingungen nicht fortsetzen können (z.B. aufgrund von allgemeiner Repression, Klima der Einschüchterung, Wegbrechen von beruflichen Möglichkeiten).

Für die Durchführung der Kooperation können bis zu 2.500 Euro monatlich gewährt werden. Ein Betrag von mindestens 2.000 Euro muss über die Kulturakteurin oder den Kulturakteur an den Fellow gezahlt werden (z.B. Stipendium, Entgelt, Honorar, Vergütung).
Weitere Informationen zur Ausschreibung können hier aufgerufen werden.
Dort findet sich auch der Link zu dem elektronischen Antragsformular.

Extended Fellowship
Dieses Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen (Hosts), die aktuell gemeinsam mit einem Fellow ein bis zu einjähriges Fellowship umsetzen, und deren Fellow besonderer Schutzwürdigkeit bedarf.
Ziel der Förderung ist es, Fellows in besonders schutzbedürftigen Situationen eine Anschlussförderung zu ermöglichen – sei es aus künstlerischen, politischen oder persönlichen Gründen.
Die Verlängerung soll es den Fellows ermöglichen, ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen fortzuführen und ihre künstlerischen oder gesellschaftlich relevanten Projekte nachhaltig weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zur Ausschreibung können hier aufgerufen werden.
Dort findet sich auch der Link zu dem elektronischen Antragsformular.

Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“
Das Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ richtet sich an Initiativen und Projekte, die gezielt auf die Bedürfnisse transnationaler Kunst-, Medien- und Kulturschaffender der zuvor genannten Zielgruppe eingehen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die diesen Personen den Zugang zu bestehenden Netzwerken, Ressourcen und Interessensvertretungen erleichtern – beispielsweise durch mehrsprachige Informationsangebote oder zielgruppengerechte Beratungs- oder Vernetzungsformate.
Weitere Informationen zur Ausschreibung können hier aufgerufen werden.
Dort findet sich auch der Link zu dem elektronischen Antragsformular.

Ansprechpartnerin:
Frau Surimaya Hartmann
Tel. 030 90228-782,
E-Mail