Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Dr. Kathrin Herrmann, haben sich in einem arbeitsrechtlichen Güterichterverfahren auf eine einvernehmliche Regelung verständigt.
Dr. Herrmann wird auf eigenen Wunsch ab sofort für ein universitäres Forschungsprojekt im Ausland tätig sein. Die Senatsverwaltung gewährt ihr dafür tariflichen Sonderurlaub. Die Rückkehr von Frau Dr. Herrmann in den Dienst des Landes Berlin ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dankt Dr. Kathrin Herrmann ausdrücklich für ihre bisherigen Verdienste um den Tierschutz in Berlin. Ihre hohe fachliche Kompetenz hat den Tierschutz in Berlin bedeutend vorangebracht.
Mit ihrer Mitwirkung an Forschungsprojekten in den USA und Australien wird Dr. Herrmann ihre Expertise auf internationaler Ebene weiter ausbauen und künftig diese neuen Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einbringen.
Einvernehmliche Regelung zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann
Pressemitteilung vom 15.07.2025
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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