Einladung 50-jähriges Jubiläum der Gefangenenzeitschrift "der lichtblick"

Pressemitteilung vom 05.11.2018

Die Gefangenenzeitschrift „der lichtblick“ feiert das 50-jährige Bestehen. Auf mutige Initiative des damaligen Anstaltsleiters Wilhelm Glaubrecht bildete sich im Oktober 1968 ein ausschließlich aus Insassen bestehender Redaktionsstab. Am 25. Oktober 1968 brachte dieser die erste unabhängig gestaltete, d. h. unzensierte, Gefangenenzeitschrift unter dem Namen „der lichtblick” heraus. Gesetzliche Grundlage hierfür bot das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965, welches – bundesweit bis heute einmalig – in § 8 Abs. 4 eine gesonderte Regelung für Druckwerke enthält, die in Justizvollzugsanstalten im Rahmen der Gefangenenmitverantwortung für Gefangene herausgegeben werden.

Donnerstag, 8. November 2018, um 13.00 Uhr
JVA Tegel, Teilanstalt III, Seidelstraße 39, 13507 Berlin

An der Veranstaltung werden Vertreter des Berliner Justizvollzuges und der Fachöffentlichkeit sowie Unterstützer der bundesweit einzigen unzensierten Gefangenenzeitschrift teilnehmen. Grußworte halten der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herr Dr. Dirk Behrendt, und der frühere langjährige Anstaltsleiter, Klaus Lange-Lehngut. Es folgt ein Vortrag von Frau Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Professorin für Strafrecht und Kriminologie an der Freien Universität Berlin und Präsidentin des dbh-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik.

Als eine Zeitschrift von Gefangenen für Gefangene und als kritischer Begleiter des Strafvollzuges entwickelte sich „der lichtblick“ in den vergangenen Jahrzehnten zu einem festen Bestandteil der Berliner Vollzugslandschaft. Zudem erwarb “der lichtblick” als unabhängiges und unangepasstes Sprachrohr der Inhaftierten eine treue und zahlenmäßig starke Lesergemeinde inner- und außerhalb Deutschlands

Interessierte Medienvertreter*innen sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung bis 7. November 2018 in der Pressestelle unter E-Mail erforderlich.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der anwesenden Gefangenen sind Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte einschließlich Mobiltelefone nicht zugelassen. Ein gültiges Ausweisdokument ist zum Einlass in die JVA Tegel erforderlich. Nach der Veranstaltung können Fotos zur Verfügung gestellt werden.