Elektronische Zugangseröffnung

Hinweis zur elektronischen Zugangseröffnung

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung dieser Behörde gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt:

post@senias-berlin.de-mail.de

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.