Verlängerung des Programms zur Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie beschlossen - Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Pressemitteilung vom 06.01.2023

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten weiterhin mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.

Zudem bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2024 einen Ausbildungsplatz anbieten, zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Höhe beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenen 1. Ausbildungsjahr.

Katja Kipping, Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Mein Ziel ist es, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Ausbildungen und dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit dem Arbeitsmarktprogramm schaffen wir Anreize für eine inklusivere Arbeitswelt und motivieren Arbeitgebende, schwerbehinderte Menschen einzustellen.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: “Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderungen bei ihrem Einstieg in das Berufsleben und zum Erhalt der Erwerbstätigkeit besonders unterstützen. Mit dem Arbeitsmarktprogramm haben wir eine zusätzliche Fördermöglichkeit in der Hauptstadt geschaffen. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Berlin beraten gern zu den Voraussetzungen und arbeiten eng mit dem Inklusionsamt zusammen.“

Hintergrundinformation:

Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgende Personengruppen einstellen:

  • Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
  • schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leis-tungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.

Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den Arbeitgeber bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Inklusionsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/.

Für die Finanzierung der Arbeitsplatzunterstützung stehen nochmals maximal 5.000.000 Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit hat das Programm ein Gesamtvolumen von 8.000.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Eingliederungszuschüsse werden bis längstens 31.12.2024 für bis zu 24 Monate aufgestockt.

Die Inklusionsprämie wird ebenfalls aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mit insgesamt 200.000 Euro finanziert.