Arbeitssenatorin Katja Kipping: Ukrainische Geflüchtete vor Arbeitsausbeutung und Lohndumping schützen

Pressemitteilung vom 03.05.2022

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Nach dem Angriffskrieg Russlands sind laut UNHCR etwa 5,2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, etwa 58.000 Menschen haben sich bisher in Berlin registriert und wollen sich hier ein neues Zuhause aufbauen. Die Bedingungen dafür sind gut auf dem Berliner Arbeitsmarkt. Die Regionalprognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 04.04.2022 signalisiert einen anhaltenden Fachkräftebedarf: Für Berlin wird im Jahr 2022 ein jahresdurchschnittlicher Anstieg von 42.200 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erwartet. Mit einem Beschäftigungswachstum von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr liegt Berlin an der Spitze aller Bundesländer und 1,2 Prozentpunkte über dem bundesdeutschen Schnitt.
Mit dem unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt im Zuge der „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU haben Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine gute Rahmenbedingungen, schnell eine Arbeit zu finden. Geflüchtete, die in Berlin durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registriert sind oder eine dauerhafte Unterkunft in Berlin gefunden haben, können online eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen. Mit einem Aufenthaltstitel bzw. einer vorläufigen Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) erhalten ukrainische Geflüchtete neben einer Arbeitserlaubnis auch Zugang zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Eine Registrierung ermöglicht es den Geflüchteten, offiziell eine Arbeit zu rechtmäßigen und guten Konditionen aufzunehmen. Die Gefahr ist also geringer, einen Job zu schlechten Bedingungen zu kriegen.

Arbeitssenatorin Katja Kipping: „Aufgrund des Fachkräftebedarfs haben Geflüchtete aus der Ukraine derzeit gute Chancen, in Berlin einen Job zu finden. Wir wollen ihnen den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erleichtern und sie über ihre Rechte aufklären. Es geht um Beratungen, Sprachkurse, Weiterbildungen sowie um die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen. Neben offiziellen seriösen Jobangeboten gibt es aber auch informelle Job-Netzwerke mit oftmals sehr schlechte Arbeitsbedingungen und ohne jegliche Kontrolle. Um vor Lohndumping, unterqualifizierter, ausbeuterischer oder undokumentierter Arbeit zu schützen, unterstützt das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) zugewanderte Menschen durch mehrsprachige Beratung, Bildung und Sensibilisierung, ihre Arbeits- und Sozialrechte wahrzunehmen – auch in ukrainischer Sprache.“

Im April 2022 waren in Berlin insgesamt 176.717 Arbeitslose gemeldet. Das waren 2.869 weniger als im Vormonat und 33.067 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote beträgt 8,7 Prozent. Sie lag damit 0,1 Prozentpunkte unter dem Vormonatswert und um 1,8 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres.

Hinzu kommen noch all diejenigen, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, weil sie an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind.

Informationen zum Arbeitsrecht für Geflüchtete aus der Ukraine (mehrsprachig):
Flyer zum Arbeitsrecht für neuankommende Menschen aus der Ukraine | BEMA

Flyer zum Schutz vor undokumentierter Arbeit | BEMA