Vertrag zwischen Senatssozialverwaltung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) regelt medizinische Behandlung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Pressemitteilung vom 04.04.2022

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die umfangreichen Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind am Wochenende nach Beteiligung aller zuständigen Stellen abgeschlossen worden. Am Montag haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die KV den Vertrag unterzeichnet.
Darin ist die Übergangsphase für Menschen geregelt, die aus der Ukraine geflüchtet sind und noch nicht bei der zuständigen Behörde vorsprechen oder sich im Ankunftszentrum registrieren lassen konnten.
Mit der Vorsprache bei Ärztinnen und Ärzten kann nun eine medizinische Grundversorgung gewährleistet werden. Hierzu zählen neben der Notfallversorgung auch Schutzimpfungen und verordnungspflichtige Medikamente. Wenn Kriegsgeflüchtete noch nicht registriert sind und medizinische Hilfe und Behandlung benötigen, müssen sie beim Arzt/bei der Ärztin ihre Identität anhand eines geeigneten Ausweisdokumentes nachweisen.
Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich nach Möglichkeit bei ihrem zuständigen Sozialamt anmelden, um eine elektronische Gesundheitskarte zu erhalten und so in das reguläre medizinische Verfahren aufgenommen zu werden.

Staatssekretärin für Integration und Soziales, Wenke Christoph: “Die vertraglichen Regelungen mit der KV sind sehr wichtig für die ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Viele von ihnen benötigen schnell medizinische Hilfe und eine ärztliche Behandlung. Diese medizinische Versorgung sichert der Vertrag nun zu. Das Land Berlin wird diese Kosten in erheblichem Umfang übernehmen, solange die Kriegsgeflüchteten noch nicht ins Regelsystem der Krankenkasse übernommen worden sind. Unser Dank gilt den vielen Ärztinnen und Ärzten, die seit Beginn des Krieges und der Fluchtbewegung unbürokratisch helfen.“