"Für Berlins soziale Infrastruktur: das Sonderbaurecht für Kitas und Schulen kommt!“ Rede von Senatorin Cansel Kiziltepe im Bundesrat zur Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs

16. Juni 2023

Es gilt das gesprochene Wort.

[Herr/Frau] Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durfte ich bereits die ersten Meilensteine für diese Reform des Baugesetzbuchs begleiten. Heute stehe ich als Senatorin für Soziales und Integration in Berlin vor Ihnen. Und auch in meiner neuen Rolle freut es mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute beschließen können!
Die Digitalisierungsnovelle ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und digitale Bauleitplanung. Mit dem Gesetz holen wir die Verfahren zur Bauplanung endlich in das 21. Jahrhundert!
Ich will jedoch auf einen Aspekt dieser Novelle besonders eingehen und seine Wichtigkeit, gerade auch für dicht besiedelte Gebiete wie Berlin, unterstreichen. [Pause]
Im Zuge der starken Geflüchtetenbewegung in den Jahren 2014 und 2015 hat sich der Bundesgesetzgeber richtigerweise dazu entschlossen, massive bauplanungsrechtliche Erleichterungen für die Unterbringung von Geflüchteten im Baugesetzbuch zu verankern. In Paragraph 246 ist seitdem geregelt, dass Unterkünfte für geflüchtete Menschen erleichtert errichtet werden können. So haben wir ermöglicht, dass schnell und unbürokratisch viele Unterkünfte entstehen konnten.

Deutschland wurde seiner humanitären Pflicht gerecht und hat Menschen, die Schutz bei uns gesucht haben, menschenwürdig untergebracht und versorgt.
[Pause]
Heute, etwa 8 Jahre später, befinden wir uns in einer ähnlichen Situation. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind hunderttausende Menschen vor Krieg und Zerstörung zu uns nach Deutschland geflüchtet. Wir haben innerhalb kürzester Zeit enorme Anstrengungen unternommen, um die Menschen gut unterzubringen.

Viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben sogar eigene private Räume zu Verfügung gestellt. Die ehrenamtliche Arbeit der vielen Helferinnen und Helfer kann man nicht genug loben. Wir können stolz darauf sein, was wir für die ukrainischen Geflüchteten geleistet haben und was wir noch immer leisten, meine Damen und Herren!

Doch natürlich kommen gerade wir Stadtstaaten an den Rand unserer Möglichkeiten. Gerade in Ballungsräumen fehlt es an Platz für geeignete Unterkünfte, unsere soziale Infrastruktur ist in vielen Städten und Kommunen am Limit.

Als Politik sind wir deshalb in der Verantwortung, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und soziale Infrastruktur zu stärken. Und genau diese Möglichkeiten haben wir mit diesem Gesetz, auf Druck der Länder und dank dem Einsatz der Abgeordneten im Bundestag, geschaffen!

Mit der Verlängerung des Sonderbaurechts ist es bis Ende 2027 weiterhin möglich, für die Unterbringung von Geflüchteten Ausnahmen vom Bauplanungsrecht zu machen. Zusätzlich wird die Regelung so erweitert, dass die Erleichterungen auch für soziale Infrastruktur, die den Geflüchteten zugutekommt, gelten.
So schaffen wir Raum für die psychosoziale oder pädagogische Betreuung von traumatisierten Familien und Kindern.

Und auch die hohe Belastung unserer sozialen Infrastruktur adressiert diese Novelle. Schon bisher war im Baugesetzbuch in Paragraph 31 geregelt, dass aus Gründen des Allgemeinwohls von Bebauungsplänen abgewichen werden kann. Wir konkretisieren diese Regelung nun in der Begründung und sagen ganz eindeutig: Für soziale Infrastruktur wie Schulen, KiTas, Beratungsstellen oder Altenpflege können wir Ausnahmen vom Bauplanungsrecht machen!

Das ist eine ganz wichtige Klarstellung, mit der wir den beschleunigten Bau für soziale Einrichtungen ermöglichen. Hier kommt das Gesetz einem wichtigen Wunsch aus den Kommunen nach.
Ich weiß hier aus Berlin, wie dringend wir mehr Schul- und Kita-Plätze brauchen und freue mich deshalb besonders, dass wir diesem Bedürfnis nun schneller gerecht werden können.

Das Baurecht wird mit diesem Gesetz zu einem Wegbereiter für gute Bildung und Integration, für soziale Durchmischung und für lebenswerte Städte, meine Damen und Herren!
Das kommt allen Menschen in diesem Land zugute.
Als Länder können wir diese Reform des Baurechts daher nur begrüßen.

Eine Sondersituation bei der Aufnahme von Geflüchteten braucht ein belastbares Sonderbaurecht und diesem Anspruch wird das Gesetz gerecht!

Vielen Dank!